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Nachricht vom 15.06.2018 |
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Wirtschaft |
Unfallkasse: Ferienjobber und Praktikanten sind versichert |
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Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht für Schülerinnen, Schüler und Studierende während eines Praktikums oder Ferienjobs. Dies gilt unabhängig von der Dauer des Praktikums oder des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts. Unbezahlte Praktika sind ebenso gesetzlich unfallversichert wie der Mini-Job. Darauf macht die Unfallkasse Rheinland-Pfalz per Pressemitteilung aufmerksam. |
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Rheinland-Pfalz. Die Ferien nutzen viele junge Menschen dazu, mit einem Aushilfsjob ihr Taschengeld aufzubessern. Oder sie nehmen die Möglichkeit wahr, durch ein Praktikum in verschiedene Berufe reinzuschnuppern. Häufig stellt sich dann die Frage: Wie sieht es mit dem gesetzlichen Unfallsicherungsschutz aus? Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz gibt dazu folgende Hinweise:
Praktika und Minijobs sind unfallversichert
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht für Schülerinnen, Schüler und Studierende während eines Praktikums oder Ferienjobs. Dies gilt unabhängig von der Dauer des Praktikums oder des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts. Unbezahlte Praktika sind ebenso gesetzlich unfallversichert wie der Mini-Job. „Zuständig bei einem Unfall während der Arbeit bzw. auf den Hin- und Rückwegen ist die für das Unternehmen zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft“, erklärt Jörg Zervas, Leiter der Abteilung Rehabilitation und Entschädigung bei der Unfallkasse. „Damit Versicherte nach einem Unfall bestmöglich medizinisch behandelt werden können, arbeiten wir eng mit qualifizierten Fachkliniken und Krankenhäusern zusammen“, so Jörg Zervas. Der Unfallversicherungsschutz für die Versicherten ist beitragsfrei. Die Kosten trägt – wie für jeden anderen Beschäftigten auch – das Unternehmen.
Ausnahme: Praktikum im Ausland
Wer einen Ferienjob oder ein Praktikum im Ausland annimmt, ist in der Regel nicht über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem Betrieb um ein deutsches Unternehmen handelt. Die Betroffenen sollten sich deshalb vor der Abreise über die Absicherung bei Arbeitsunfällen im Gastland informieren. Informationen gibt es direkt bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. (PM) |
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Nachricht vom 15.06.2018 |
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