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Nachricht vom 04.08.2018 |
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Region |
Überschwemmungsgebiet am Asdorfer Bach: Folgen prüfen! |
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Derzeit findet die Beteiligung der Öffentlichkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord zur Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets am Asdorfer Bach statt. Einige historisch gewachsene Siedlungsbereiche sind durch die Planung unmittelbar betroffen. Hierbei ist durchaus vorgesehen, dass aktuell noch freie Baugrundstücke zukünftig kaum noch oder nur unter sehr hohen Auflagen bebaut werden können. Auf mögliche Folgen machen Bauamt und Wirtschaftsförderung der Kirchener Verbandsgemeindeverwaltung aufmerksam. |
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Kirchen. Aktuell läuft die Beteiligung der Öffentlichkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord zur Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets am Asdorfer Bach. Das durch die Obere Wasserbehörde geplante Überschwemmungsgebiet erstreckt sich von der Landesgrenze bei Oberasdorf über Niederfischbach und Wehbach bis Kirchen. Einige historisch gewachsene Siedlungsbereiche sind durch die Planung unmittelbar betroffen. Hierbei ist durchaus vorgesehen, dass aktuell noch freie Baugrundstücke zukünftig kaum noch oder nur unter sehr hohen Auflagen bebaut werden können. „Wir empfehlen als Wirtschaftsförderung und Bauamt den Betrieben und Bürgern, sich die Karten und den Entwurf der Rechtsverordnung einmal anzusehen, um so einen Einblick zu bekommen, ob sie persönlich betroffen sind“, so Tim Kraft, Leiter der Wirtschaftsförderung und des Bauamtes der Verbandsgemeinde Kirchen. Über eine Verlinkung auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchen sind die Entwürfe der Karten mit der Verordnung abrufbar (www.kirchen-sieg.de)
„Natürlich befürworten wir eine solche neue Prüfung der Überschwemmungsgebiete zum Schutz der Bürger und Betriebe und der flussabwärts gelegenen Anrainer. Gleichzeitig möchten wir aber auch darauf aufmerksam machen, dass Fälle möglich sind, wo Unternehmen oder auch Bürger auf ihren Grundstücken zukünftig kaum noch Möglichkeiten der Erweiterung oder eines Neubaus haben. Aus diesem Grund werden wir die Karten als Verbandsgemeinde prüfen und eine Stellungnahme unsererseits für die Region vorbereiten. Gleichzeitig werden wir betroffene Betriebe als Wirtschaftsförderung anschreiben“, erläutert Kraft. Dennoch sollten betroffene Grundstückseigentümer ebenso der SGD Nord eine Stellungnahme zusenden, empfiehlt die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen.
Kraft berichtet weiter, „dass wir beispielsweise als Wirtschaftsförderung im Sinne der Unternehmen nur schwer akzeptieren können, wenn in einem Gewerbegebiet plötzlich kaum noch eine Erweiterung oder ein Neubau möglich sein soll. Daher werden wir eine Stellungnahme erarbeiten, um die SGD Nord auf diese Gebiete hinzuweisen und eine Anpassung der Linienführung anzustreben.“ (PM)
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Nachricht vom 04.08.2018 |
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