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Nachricht vom 24.09.2018 |
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Politik |
Steuerentlastung für Vereine rückt näher |
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Der Bundesrat hat für die rheinland-pfälzische Initiative zur Erhöhung der steuerlichen Freigrenze für Vereine gestimmt. „Eine Steuerentlastung für Vereine im Kreis Altenkirchen rückt näher“, erklären dazu die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Heijo Höfer. Die Ampel-Koalition in Mainz hatte Ende Mai beschlossen, mit anderen Bundesländern eine Initiative in den Bundesrat einzubringen. Das Ziel ist: Die steuerliche Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von gemeinnützigen Vereinen soll von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden. |
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Altenkirchen. „Eine Steuerentlastung für Vereine im Kreis Altenkirchen rückt näher“, erklären die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Heijo Höfer und verweisen auf einen entsprechenden Beschluss des Bundesrats. In der Länderkammer sei am letzten Freitag (21. September) ein Antrag verabschiedet worden mit dem Ziel, dass Vereine weniger Steuern abführen müssten. Der Beschluss sei auch auf Initiative von Rheinland-Pfalz getroffen worden. „Nun ist der Bundestag am Zug. Die Bundestagsabgeordneten sollten die Steuerentlastung rasch absegnen“, fordern die SPD-Politiker.
Rheinland-Pfalz ist laut Pressemitteilung der beiden Parlamentarier bei der Ehrenamtsquote bundesweit spitze. Insgesamt ist fast jede zweite Rheinland-Pfälzerin oder jeder zweite Rheinland-Pfälzer ehrenamtlich engagiert. „Ohne die Vereine und das Vereinsleben wäre unsere Gesellschaft viel ärmer. Vereine sorgen für Zusammenhalt, prägen das Freizeitleben und schaffen Heimat. Wir sprechen allen Frauen und Männer ein Dankeschön und Lob aus, die in unserem Landkreis aktiv sind“, so Bätzing-Lichtenthäler und Höfer weiter.
Die Ampel-Koalition in Mainz hatte Ende Mai beschlossen, mit anderen Bundesländern eine Initiative in den Bundesrat einzubringen. Das Ziel ist: Die steuerliche Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von gemeinnützigen Vereinen soll von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden. Aufgrund dieser Freigrenze zahlen Vereine, die eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe erfüllen, für Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten keine Körperschaft- und Gewerbesteuern, wenn die Einnahmen die Grenze nicht überschreiten. Da der Betrag mittlerweile seit zehn Jahren nicht verändert worden ist, soll nun eine Anhebung erfolgen. (PM)
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Nachricht vom 24.09.2018 |
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