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Nachricht vom 28.10.2018 |
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Politik |
Windkraft auf dem Hümmerich: Keine Klärung vor Gericht |
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Die Klage der Altus AG gegen die Ablehnung des Bauantrags durch die Kreisverwaltung Altenkirchen vor dem Verwaltungsgericht Koblenz endete mit einem Kompromiss: Nach der öffentlichen Anhörung ruht das Verfahren dort nun, um den Beteiligten mehr Zeit zu geben, eine Einigung zu erzielen. Die Bürgerinitiative (BI) Hümmerich will weiterhin sehr genau beobachten, was sich jetzt in dieser Frage tut, sich mit klageberechtigten Verbänden sowie den eigenen Fachanwälten beraten |
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Koblenz/Altenkirchen. Es gibt immer noch keine Klarheit darüber, ob Windräder auf dem Hümmerich zwischen Gebhardshain und Mittelhof gebaut werden dürfen oder nicht. Die Klage der Altus AG gegen die Ablehnung des Bauantrags durch die Kreisverwaltung Altenkirchen vor dem Verwaltungsgericht Koblenz endete mit einem Kompromiss: Nach der öffentlichen Anhörung ruht das Verfahren dort nun, um den Beteiligten mehr Zeit zu geben, eine Einigung zu erzielen.
Weiselstein wurde zum Ortsteil von Elben
Die Bürgerinitiative (BI) Hümmerich war zwar selbst nicht am Verfahren beteiligt, aber dennoch ging es um ihre Interessen, weshalb eine BI-Abordnung an der Verhandlung teilnahm und nun per Pressemitteilung darüber berichtet. Ehe er allerdings auf das eigentliche Kernthema der Klage einging – ob die Vogelflüge in den Gutachten der Altus AG zu den richtigen Zeiten in richtiger Häufigkeit beobachtet wurden – brachte der Vorsitzende Richter der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts, Dr. Peter Paul Fritz, einige weitere Aspekte zutage, die bereits im Vorfeld von den Parteien vorgetragen worden waren. So etwa, dass die Ortsgemeinde Elben die Siedlung Weiselstein per Satzung offiziell zum Ortsteil erklärt und damit den Bau von Windrädern auf dem Hümmerich faktisch eingeschränkt hat. Denn laut rheinland-pfälzischen Vorgaben für Windanlagen mit einer Höhe von mehr als 200 Metern beträgt der Mindestabstand von solchen Ortsteilen 1.100 Meter. Eine der drei von Altus beantragten Anlagen würde dann wegfallen. Dr. Thomas Gerhold, der Anwalt von Altus, bezweifelte die Rechtmäßigkeit der Satzung, doch Christiane Seekatz, die Vertreterin des Kreises Altenkirchen, unterstrich, dass dort 13 Menschen leben, und Richter Fritz stellte klar, dass für die Kreisverwaltung die Satzung der Ortgemeinde bindend sei, sofern sie kein Normenkontrollverfahren dagegen anstreben wolle. Dann werde Altus die Anlage eben verschieben, meinte Gerhold.
Keine Bewegung in der Kernfrage
Bei der eigentlichen Kernfrage der Verhandlung, „Ist die Forderung der Kreisverwaltung nach umfassender Untersuchung weiterer Tageszeiträume berechtigt?“, blieb Altus bei der Auffassung, die Untersuchungen seien ausreichend gewesen, während die Kreisverwaltung Altenkirchen darauf beharrte, sie seien fehlerhaft, weil in der Zeit von Mai bis Mitte Juli keine Kartierung in den Nachmittagsstunden stattgefunden habe. Für ein Gesamtbild sei jedoch auch in diesen Zeiträumen eine Kartierung durchzuführen, da der Rotmilan in den Nachmittags- und Abendstunden eine erhöhte Aktivität aufweise. Altus erhielt Unterstützung durch ihren Sachverständigen Thomas Grunwald, der die jahreszeitliche Divergenz zwischen Aufzucht der Brut und Grünlandmahd als Argument heranzog, während die Kreisverwaltung ihre Position durch eine Stellungnahme der zuständigen Vogelschutzwarte in Frankfurt untermauerte. Richter Fritz berief sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Behörde das Vorrecht der Entscheidung zustehe, was wichtig ist zu erfassen und was nicht.
Das Verfahren soll erst einmal ruhen
Genügend Gründe also, die Altus-Klage abzuweisen? Das Gericht sah es anders und der Vorsitzende riet den Parteien: „Klären sie die Dinge in Ruhe“, also: außerhalb des Gerichts. Er schlug vor, dass sich die Vertragsparteien über eine Vorgehensweise einigen, die erforderlichen neuen Gutachten in der nächsten Brutperiode zu erledigen. Die Einigung soll nach Möglichkeit bis Ende Januar 2019 erreicht werden. Bis dahin soll sich Altus auch erklären, ob an der Windenergieanlage 2 festgehalten wird. Die Bedenken von Christiane Seekatz, dass es auch noch andere Kriterien außer der Raum-Nutzungsanalyse gebe, räumte Fritz aus. Diese seien mit dem Ruhen des Verfahrens nicht aufgegeben.
BI: Entwicklung weiter beobachten
Und die BI Hümmerich? Sie ist irritiert über das Ergebnis der Verhandlung. Das Gericht habe Altus einen roten Teppich ausgerollt. „Wir wissen, dass Rotmilan und Schwarzstorch über den Hümmerich fliegen und dass die Wiesen dort intensiv zur Nahrungssuche genutzt werden. Windräder bedrohen diese und andere Arten – und das darf in einem ausgewiesenen Vogelschutzgebiet ja wohl wirklich nicht sein“, heißt es in einer ersten Stellungnahme. Man werde den weiteren Verlauf des Verfahrens sehr aufmerksam beobachten und sich mit den klageberechtigten Verbänden Naturschutzinitiative e.V. und Polichia e.V. sowie mit den eigenen Fachanwälten beraten und dann das weitere Vorgehen abstimmen. (PM)
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Nachricht vom 28.10.2018 |
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