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Nachricht vom 19.11.2018 |
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Region |
SGD Nord: Arbeiten am Heller-Wehr Grünebach erfolgreich abgeschlossen |
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Der Rückbau des Heller-Wehrs Grünebach ist abgeschlossen. Darüber informiert die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord aktuell per Pressemitteilung. Im Anschluss an die Arbeiten im Gewässer werden die Uferbereiche naturnah angelegt. Wo ein besonderer Schutz vor der Kraft des Wassers erforderlich ist, wird das Ufer zusätzlich mit sogenannten Wasserbausteinen befestigt. Dies trifft beispielsweise für Straßen oder Bahngleise in unmittelbarer Nähe des Gewässers zu. |
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Grünebach. Aktuell ist der Rückbau des Wehrs Grünebach in der Heller im Landkreis Altenkirchen erfolgreich abgeschlossen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hatte der Kreisverwaltung Altenkirchen die Bauarbeiten als Obere Wasserbehörde genehmigt und die Maßnahme im Rahmen der „Aktion Blau Plus“ mit einem Zuschuss von 90 Prozent gefördert. Darüber informiert die SGD aktuell per Pressemitteilung.
Im Anschluss an die Arbeiten im Gewässer werden die Uferbereiche naturnah angelegt. Wo ein besonderer Schutz vor der Kraft des Wassers erforderlich ist, wird das Ufer zusätzlich mit sogenannten Wasserbausteinen befestigt. Dies trifft beispielsweise für Straßen oder Bahngleise in unmittelbarer Nähe des Gewässers zu.
Von Grünebach bis Herdorf befinden sich in der Heller mehrere Querbauwerke in Form ehemaliger Wehranlagen. Sie erfüllen heutzutage keine wasserwirtschaftliche Funktion mehr und unterbrechen zugleich die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers. Deshalb werden jetzt insgesamt vier, teils sehr massive Querbauwerke, in der Heller schrittweise naturnah umgebaut, und zwar in Grünebach, Herdorf-Sassenroth, in Herdorf an der Bahnbrücke und am Betonwerk. Dabei werden neben wasserwirtschaftlichen Vorgaben auch Belange der Fischerei und des Naturschutzes berücksichtigt.
Ziel ist es laut SGD, dass die Heller bis zur Einmündung in die Sieg in Betzdorf zukünftig ökologisch durchgängig ist. Die SGD Nord begleitet das Gesamtprojekt fachlich in enger Abstimmung mit dem Landkreis Altenkirchen. Dazu zählen die Erteilung von notwendigen, wasserrechtlichen Zulassungen, die technische Beratung bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen sowie die finanzielle Abwicklung der Förderung. Die rheinland-pfälzische „Aktion Blau Plus“ dient der Renaturierung der Gewässer und ist ein Erfolgsprogramm zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). (PM)
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Nachricht vom 19.11.2018 |
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