AK-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen |
|
Nachricht vom 21.11.2018 |
|
Vereine |
Zehn Jahre DRK-Betreuungsverein in Altenkirchen |
|
Zehn Jahre im Einsatz ist das Team des DRK-Betreuungsvereins Altenkirchen. In den zurückliegenden Jahren wurde in zahlreichen Vorträgen wie auch in persönlichen Beratungsgesprächen über vorsorgende Verfügungen informiert. Es ist das besondere Anliegen des DRK-Betreuungsvereines, Menschen bei der Erstellung einer aussagekräftigen Patientenverfügung kostenfrei zu unterstützen. Mit Hilfe von Textbausteien, die gemeinsam mit dem Ratsuchenden durchgearbeitet werden, entstehen aussagekräftige und gleichzeitig persönliche, individuelle Patientenverfügungen, die im Konfliktfall einer rechtlichen Überprüfung standhalten. |
|
Altenkirchen. Die Feier des zehnjährigen Bestehens des DRK-Betreuungsvereins Altenkirchen war Mittelpunkt der diesjährigen Mitgliederversammlung. Der Vorsitzende Dr. Alfred Beth würdigte die erfolgreiche Entwicklung des Vereins in den vergangenen zehn Jahren. Dem Leiter des Betreuungsvereines, Roland Günter, dem kaufmännisch verantwortlichen Geschäftsführer Alfons Lang und einem Team von heute drei hauptamtlichen Mitarbeitern und zahlreichen ehrenamtlichen Helfern und Förderern dankte Beth für diese erfolgreiche Aufbauarbeit.
In den zurückliegenden Jahren wurde in zahlreichen Vorträgen wie auch in persönlichen Beratungsgesprächen über vorsorgende Verfügungen informiert. Es ist das besondere Anliegen des DRK-Betreuungsvereines, Menschen bei der Erstellung einer aussagekräftigen Patientenverfügung kostenfrei zu unterstützen. Mit Hilfe von Textbausteien, die gemeinsam mit dem Ratsuchenden durchgearbeitet werden, entstehen aussagekräftige und gleichzeitig persönliche, individuelle Patientenverfügungen, die im Konfliktfall einer rechtlichen Überprüfung standhalten.
Neben der Beratung ist der zweite Schwerpunkt die Führung gesetzlicher Betreuungen. Vor allem die Sozialpädagoginnen Kerstin Oettgen und Anja Weber betreuen Menschen, die auf Grund einer Erkrankung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Bei diesen Menschen handelt es sich nicht nur um ältere erkrankte Menschen, sondern auch um viele junge Menschen mit Minderbegabungen oder psychischen Erkrankungen. (PM)
|
|
Nachricht vom 21.11.2018 |
www.ak-kurier.de |
|
|
|
|
|
|