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Nachricht vom 24.03.2019 |
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Region |
Unterrichtsausfall: GEW diskutierte Vertretungskonzepte |
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Das beste Mittel gegen Unterrichtsausfall sei eine 105-prozentige Versorgung der Schulen, machte der Kreisvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Heribert Blume, bei einem Vortrag in Altenkirchen deutlich. Das ist aber nicht zu erwarten. Also muss es schlüssige Vertretungskonzepte geben. |
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Altenkirchen/Kreisgebiet. Wie mit Unterrichtsausfall umgehen? Dieser Frage ging die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Kreis Altenkirchen nach im Seminarraum des Restaurants „GustItalia“ in Altenkirchen. Ausgangspunkt war die neue Verwaltungsvorschrift „Mehrarbeit im Schuldienst“ vom Mai 2018. Aufbauend auf den gesetzlichen Grundlagen ging es um die Frage, wie ein erfahrungsgemäß zwischen fünf und zehn Prozent liegender temporärer, durch Krankheit, Fortbildung und ähnliches entstehender Personalausfall gerecht von den Lehrkräften in den Schulen aufgefangen werden kann. Dazu biete sich, so der GEW-Referent Dieter Roß, das Instrument des Vertretungskonzepts an. Dieses muss passgenau für jede einzelne Schule entwickelt werden. Anhand eines Handouts erklärte er die einzelnen Elemente, die bei der Entwicklung des Konzeptes erfasst und bedacht werden sollen.
Klar ist, dass die Unterversorgung der Schulen nicht durch unbezahlte Mehrarbeit der Lehrkräfte aufgefangen werden kann. Da sich unter den Teilnehmern Schulleitungsmitglieder und örtliche Personalräte befanden, wurde schnell deutlich, dass hier Diskussions- und Klärungsbedarf besteht und ein professionelles Vertretungskonzept nicht auf die Schnelle entwickelt werden kann. Deutlich wurde auch, dass es keinen Königsweg bei der Verwaltung eines generellen Mangels bei der Personalausstattung der Schulen gibt. Jede Schule hat ihre spezifischen Voraussetzungen beim Umgang mit Unterrichtsausfall. Hier ist jeweils der örtliche Personalrat gefordert, die Interessen der Kollegen mit Nachdruck zu vertreten und in einem Aushandlungsprozess mit der Schulleitung zu einem akzeptierten, den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Konzept zu gelangen.
Der GEW-Kreisvorsitzende Heribert Blume arbeitete heraus: „Wer will, dass Unterricht möglichst nicht ausfällt, muss die Schulen mit mindestens 105 Prozent des Unterrichts-Solls ausstatten. Die Verantwortung dafür liegt bei der Landesregierung und dem Landtag. Die GEW wird weiter darauf pochen, dass diese Verantwortung wahrgenommen wird. Die Mängelverwaltung kann nicht auf dem Rücken der Lehrkräfte erfolgen.“ (PM)
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Nachricht vom 24.03.2019 |
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