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Nachricht vom 28.03.2019 |
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Region |
Wie geht es weiter am Stegskopf? |
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Der Durchbruch könnte in der zweiten Jahreshälfte kommen. Doch bis dahin muss weiter und nochmals geprüft werden: Zu Wochenbeginn war bekannt geworden, dass die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD einen Antrag der für die Fläche zuständigen Deutschen Bundesstiftung Umwelt auf Basis einer Untersuchung der Bundesleitstelle für Kampfmittelräumung in Hannover abgelehnt hat. Nun gab es Redebedarf. Landrat Michael Lieber lud zu einem Pressegespräch nach Nisterberg. |
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Nisterberg/Stegskopf. Großes Erschrecken auf Seiten der Bevölkerung und auch bei den Beteiligten, die versucht hatten, die ADD-Freigabe weiterer Wege auf dem Stegskopf durchzusetzen: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat die Freigabe nicht genehmigt aufgrund von Altlasten, sprich: unter anderem wegen Panzergranaten, die im Gelände gefunden worden seien. Zu einem Pressegespräch am gestrigen Nachmittag (27. März) im Dorfgemeinschaftshaus in Nisterberg hatte Landrat Michael Lieber geladen. Gemeinsam erklärten der Prokurist der DBU (Deutsche Bundesstiftung Umwelt) Josef Feldmann und der ehemalige Kommandant Gerhard Schmitt sowie der Landrat das weitere Vorgehen.
Kompromisssuche vor Ort
Lieber erläuterte noch einmal, dass nach der Eröffnung der Platzrandstraßen im Raum gestanden habe, dass auch Wege, die den Truppenübungsplatz durchqueren, freigeben werden sollten. Dazu seien gewisse Verfahren, unter der Beteiligung der Eigentümer, erforderlich gewesen. Letztlich daran beteiligt ist einmal die ADD Trier (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) für die beiden Landkreise Altenkirchen und Westerwald, die die Gefahrenschutzabwehr erlässt, sowie die Leitstellte für Kampfmittelräumung des niedersächsischen Landesamtes für Bauliegenschaften. Sie müssen aus fachlicher Sicht darüber entscheiden, ob das, was untersucht wurde, ausreichend ist. Für Lieber ist es vollkommen nachvollziehbar, dass die Bürger sich selbst ein Bild davon machen wollen, was nach dem Übergang des Stegskopfs in ein Nationales Kulturerbe geworden ist und wie es jetzt weiter geht. Um vielleicht doch noch zu einem Kompromiss zu kommen, hatten sich gestern noch einmal alle Beteiligten getroffen, um die aktuelle Lage zu besprechen.
Josef Feldmann (DBU) begrüßte es, sofort die Möglichkeit gehabt zu haben mit der ADD und der Kampfmittelbeseitigung Hannover, wovon die ADD im Einzelnen ihre Entscheidung abhängig mache, eine fachliche Einschätzung vorzunehmen zu können. Für jede Liegenschaft, die von der DBU übernommen werde, sei eine historisch genetische Rekonstruktion erforderlich, um im Vorfeld über die Risiken Bescheid zu wissen. Deshalb hat sich die DBU Gerhard Schmitt zur Hilfe geholt. Schmitt ist in der Region ansässig, kennt die Flächen und ist ausgewiesener Fachmann. Nach der Bürgerversammlung im Herbst letzten Jahres wurden die Untersuchungen in Auftrag gegeben und anschließend ein Antrag bei der ADD gestellt. Schmitt erstellte ein Räumkonzept, mit dem Gedanken, die so genannten „BUS-Wege“ könnten für die Bevölkerung frei gegeben werden, was beantragt wurde. Schmitt und die DBU gingen davon aus, dass aufgrund der nach dem Konzept erfolgten Räumung die Freigabe positiv beschieden werde. Insgesamt sieben Schürfe wurden angelegt, acht Meter über die komplette Breite von 25 Mal 25 Meter bis in eine Tiefe von 60 Zentimetern, um zu sehen, ob dort zum Beispiel noch Munition liegt. Das war auf einer Gesamtlänge von etwa 25 Kilometern nicht der Fall. Für die Sondierung wurden rund 150.000 Euro gezahlt.
Von Seitenstreifen und natürlichen Begrenzungen
Für die zusätzliche Forderung, die allerdings nicht unüblich sei, dass neben den freigegebenen Straßen links und rechts ein Seitenstreifen von 1,50 Meter freigegeben werde, sei bereits ein Einvernehmen erzielt worden. Die Breite sei allerdings nicht zwingend, sondern hänge ab von den Gegebenheiten vor Ort. Gibt es beispielsweise schon einen Graben 80 Zentimeter rechts neben der Straße, zählt dieser als natürliche Begrenzung. Ein Problem mache die Sondierung, tiefer als 10 Zentimeter, käme man mit dem Spaten nicht. Im Regelfall würde ausgegangen von 30 Zentimetern, was bedeutet, es müsse ein Bagger eingesetzt werden. Die Kosten hätten sie zusammenzucken lassen. Man habe sich sowohl beim Leistungsverzeichnis als auch bei der Ausschreibung daran gehalten, vorherige Erfahrungen anzunehmen und den Wegekörper 1,5 Meter links und rechts daneben zu untersuchen.
Wo der Weg an gefährlichen Bereichen vorbeiführt, werden jetzt schon parallel entsprechende Abzäunungen vorgenommen und es werden Markierungen und Schilder angebracht. „Es ist wie es ist, wir hätten es auch lieber anders gehabt“, so Feldmann. „Wir hatten es uns auch einfacher vorgestellt. Man kann es drehen und wenden wie man will, in dem Moment, wo etwas passieren würde, dann ist derjenige, der freigegeben hat, dran“. Feldmann und auch Lieber hoffen „mit aller Vorsicht“, dass in der zweiten Hälfte des Jahres das Verfahren beendet wird. Schließlich hat der Landrat nach seiner Pensionierung im September als ersten Punkt auf seiner Liste eine Wanderung auf dem Stegskopf vermerkt.
„Die Wege sind frei von Kampfmittelverdacht“
Am 24. Oktober 2018, dem vorletzten Tag der Sondierung, sei auf einem der 14 Testfelder eine Vergrabung von 25 Mal 25 Meter, 40 Zentimeter tief, neben einem Weg geöffnet worden, so Gerhard Schmitt. Darin hätten sich Panzergranatpatronen befunden. Bei der Bergung seien Hülsen aufgebrochen, das Pulver habe man sehen können. Die Patronen wurden an den Kampfmittelräumungsdienst übergeben. Der außerdem gefundene Schrott mit rund 300 Kilogramm Gewicht ging an einen Verwerter. Im Zuge der Straßenuntersuchung auf rund 15 Kilometern wurden 507 Infanterie-Munitionshülsen, 70 Panzergranaten im Nord-West-Teil des Platzes und drei Patronen aus der Bundeswehrzeit geborgen. Das Testfeld sei ein probates Mittel in der baufachlichen Richtlinie, wie man im Rahmen einer technischen Erkundung mit dem Kampfmittelverdacht weiter umgeht. Daran habe man sich gehalten und eine Gefährdungsabschätzung geliefert. Das heiße im Klartext: „Die Wege sind frei von Kampfmittelverdacht“.
Das sieht die ADD anders. Sie hat die Funde zum Anlass genommen, das Ergebnis an den Landesbetrieb Bau- und Liegenschaften zu übergeben. Der hat in seiner Stellungnahme festgestellt, dass damit eine Kampfmittelfreiheit nicht erfüllt werden kann. Für Schmitt sind die Funde ein Rätsel. Es müsse sich dabei wohl um eine einzelne Vergrabung oder eine Ortsverwechslung handeln. Bei Wegen, die nach dem Krieg, in den 60iger Jahren, gebaut worden seien, da könne man keine Kampfmittelbelastung mehr aus dem Zweiten Weltkrieg erwarten. Aufgrund des Fundes der leeren Hülsen könne man sich sparen, 30 Zentimeter mit dem Bagger ins Erdreich zu gehen, so Schmitt. Sein Ergebnis zu den Sondierungen ist: „Wenn man unsachgemäß mit den Granatpatronen umgeht, dann besteht Verletzungsgefahr.“ Alles Gefundene sei fotografiert und dokumentiert worden. Jetzt soll die ADD anhand der neuen Erkenntnisse noch einmal dazu Stellung nehmen. Landrat Liebers Fazit abschließend: „Der finale Akt wäre, dass die ADD die Gefahrenverordnung dahingehend abwendet, dass das Betretungsverbot für die untersuchten und gekennzeichneten Wege aufgehoben wird. Das Betretungsverbot an sich bleibt erhalten.“ (by)
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Nachricht vom 28.03.2019 |
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