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Nachricht vom 30.03.2019 |
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Politik |
Ministerin Höfken übergibt Förderbescheid an Holzvermarktungsorganisation |
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Aufgrund der Neuorganisation der Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz seit dem 1. Januar 2019 hat sich die Holzvermarktungsorganisation Westerwald-Rhein-Taunus als erste der fünf neuen kommunalen Verkaufsstellen mit Sitz in Höhr-Grenzhausen gegründet. Die Holzvermarktungsorganisation wird im 1. Halbjahr 2019 schrittweise den Holzverkauf aus den meisten kommunalen Forstbetrieben im Westerwald und Taunus übernehmen. |
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Höhr-Grenzhausen. Holz aus Privatwald kann ebenfalls über die Organisation verkauft werden. „Mit der Neustrukturierung wird der Holzverkauf auf eine rechtssichere Basis gestellt, nachdem das Bundeskartellamt Bedenken gegen eine gemeinsame Vermarktung von Holz aus dem Staatswald sowie dem Kommunal- und Privatwald durch den Landesbetrieb Landesforsten geäußert hatte“, sagte Ministerin Höfken gestern bei der Förderbescheidübergabe an die Holzvermarkungsorganisation Westerwald-Rhein-Taunus während des Wald-Dialogs des Rhein-Lahn-Kreises in Rettert.
Die Holzvermarktungsorganisation Westerwald-Rhein-Taunus ist die erste Organisation, die für das Jahr 2019 bis zu 500.000 Euro von der Landesregierung erhält. Die fünf neuen Vermarktungsorganisationen werden vom Land in einer siebenjährigen Anschubphase jährlich mit maximal 500.000 Euro aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs finanziell unterstützt. Zusätzlich können auch Fördergelder für die Erstausstattung der Büros ausgezahlt werden.
„Ich freue mich über den Start der neuen Holzvermarktungsstellen, die jedoch in Zeiten der Sturm- und Dürreschäden vor großen Herausforderungen stehen. Mit der siebenjährigen Startförderung wollen wir als Landesregierung gerade den Beginn der neuen Holzvermarktung für Rheinland-Pfalz unterstützen und begleiten“, betonte Höfken abschließend.
Hintergrund:
Die fünf Holzverkaufsorganisationen sind als GmbH gegründet worden. Diese sollen im Durchschnitt jährlich 200.000 bis 250.000 Festmeter Holz vermarkten. Der örtliche Brennholzverkauf ist hiervon ausgenommen und erfolgt unmittelbar durch die Kommunen. Neben Höhr-Grenzhausen sind Hillesheim, Morbach, Rheinböllen und Maikammer die weiteren Standorte.
Anlass für die Trennung und Neuordnung der Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz waren wettbewerbsrechtliche Bedenken des Bundeskartellamtes. Diese wurden in einem gegen das Land Baden-Württemberg geführten Kartellrechtsverfahren erstinstanzlich weitgehend bestätigt, wenngleich der Bundesgerichtshof diese Entscheidung aus formalen Gründen im Juni 2018 aufgehoben hat.
Das rheinland-pfälzische Forstministerium hat gemeinsam mit dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und dem Waldbesitzerverband für Rheinland-Pfalz „Zehn Eckpunkte zur Neustrukturierung des Holzverkaufs in Rheinland-Pfalz“ erarbeitet und im Oktober 2017 dem Bundeskartellamt vorgestellt. Im Mai 2018 wurde das Landeswaldgesetz dahingehend geändert, dass die Verpflichtung zur Übernahme des Holzverkaufs für kommunale Forstbetriebe durch Landesforsten sowie deren bisherige Kostenfreiheit aufgehoben wurden. Zugleich erhielt das Forstministerium die Möglichkeit, Fördermittel direkt bereitzustellen, um waldbesitzende Kommunen beim Schritt in die eigenständige Holzvermarktung wirkungsvoll zu unterstützen.
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Nachricht vom 30.03.2019 |
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