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Nachricht vom 29.05.2019 |
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Politik |
Rüddel befürwortet Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs |
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„Um mittelständische Unternehmen und Vereine, auch im Landkreis Altenkirchen, effektiv vor missbräuchlichen Abmahnungen zu schützen, hat das Bundeskabinett mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Stärkung des fairen Wettbewerbs einen wichtigen Schritt getan“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel in einer Pressemitteilung. |
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Kreis Altenkirchen. Dabei weist der Christdemokrat darauf hin, dass das Wettbewerbsrecht eine solide Basis für einen fairen Umgang zwischen allen Marktteilnehmern sein muss. So dürfe es keinen Raum für Abmahnvereine bieten, die auf dem Rücken kleiner Gewerbetreibende ein Geschäftsmodell betreiben.
„Genau aus diesem Grunde hatten wir die Bundesjustizministerin bereits im Juni des zurückliegenden Jahres aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Praxis missbräuchlicher Abmahnungen einzudämmen“, fährt der Abgeordnete in der Pressemitteilung fort. Der nunmehr vom Kabinett beschlossene Entwurf enthalte dafür gute Ansätze. „Es ist ebenso wichtig wie richtig, künftig die Praxis missbräuchlicher Abmahnungen einzuschränken, indem finanzielle Anreize für massenhafte Abmahnungen abgebaut, mehr Transparenz in die Praxis von Abmahnvereinen gebracht und zugleich der Kreis von Organisationen, die zu Abmahnungen befugt sind, eingeschränkt werden“, betont Rüddel.
Zu begrüßen sei auch, dass Vereine oder Handwerksbetriebe künftig nicht mehr sofort kostenpflichtig abgemahnt werden können, bloß weil die Angaben im Impressum der jeweiligen Webseite unvollständig sind. „Gerade aber“, so der heimische Abgeordnete, „mit Blick auf die Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen auf Basis von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung hätten wir uns jedoch einen umfassenden Schutz für kleine und mittlere Unternehmen, für Selbständige und Vereine gewünscht. Dies war offenbar auch nach monatelangen Verhandlungen mit der Bundesjustizministerin nicht möglich.“
Nun sei in den weiteren Beratungen intensiv zu prüfen, ob nicht höhere Anforderungen und strengere Kriterien an die Einrichtungen und Verbände gestellt werden können, die Gewerbetreibende abmahnen dürfen. „Den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen effektiv und nachhaltig einzudämmen, muss das Ziel sein. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass auch richtige und zum Schutz des fairen Wettbewerbs notwendige Abmahnungen unnötig erschwert werden“, bekräftigt Erwin Rüddel. (PM) |
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Nachricht vom 29.05.2019 |
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