AK-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen |
|
Nachricht vom 31.05.2019 |
|
Region |
Achtung: Vor Zecken schützen |
|
Zeckenstich – was tun? In der Zeit von April bis Oktober ist das Risiko von Zecken am größten. Sie lauern in Gras, Laub, Sträuchern und im Unterholz auf Menschen und Tiere, die sie im Vorbeigehen streifen. Die Zecken an sich sind nicht gefährlich. Jedoch sind sie potenzielle Wirte für Bakterien und Viren, die bei Menschen ernsthafte Infektionskrankheiten hervorrufen können. Hierzu gehören neben der Frühsommer-Meningitis (FSME) vor allem auch die Lyme-Borreliose. |
|
Andernach/Region. Daher gibt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz Empfehlungen zum generellen Schutz vor Zeckenstichen. Diese sollten insbesondere auch bei allen Veranstaltungen in Schule und Kita berücksichtigt werden:
• Bei Spaziergängen möglichst auf festen Wegen bleiben und Unterholz, hohes Gras und Hautkontakt zu bodennahen Pflanzen meiden.
• Beim Aufenthalt in möglichen Zeckengebieten feste Schuhe anziehen.
• Auf helle Kleidung achten, die den Körper weitestgehend bedeckt. Hierauf lassen sich die Zecken leichter auffinden.
• Nach dem Aufenthalt in möglichen Zeckengebieten, vor allem bei Kindern, sollten die Eltern den Körper sorgfältig nach Zecken absuchen. Bevorzugte Saugstellen sind am Kopf und am Hals sowie unter den Armen, zwischen den Beinen und in den Kniekehlen.
Nach dem Entdecken sollte eine Zecke unbedingt unverzüglich entfernt werden. Je schneller eine Zecke entfernt wird, desto geringer ist die Gefahr einer Infektion! Zudem sollte nach Zeckenstichen für mindestens eine Woche genau auf Hautveränderungen an der Einstichstelle geachtet werden. Besonders wenn eine kreisförmige Hautrötung auftritt, ist einen Arzt bzw. eine Ärztin aufzusuchen. Eine Borreliose kann im Frühstadium gut behandelt werden. Wenn in den Wochen nach einem Zeckenstich gesundheitliche Probleme auftreten, sollte man seinen Arzt beziehungsweise seine Ärztin über den Zeckenstich informieren.
Die Verantwortlichen der Kitas und der Schulen sollten im Vorfeld mit den Erziehungsberechtigten die Verfahrensweise beim Zeckenbefall absprechen. In jedem Fall sollten die Erziehungsberechtigten über das Entfernen einer Zecke informiert und die durchgeführten Maßnahmen dokumentiert werden.
Weitere Infos insbesondere für Schulen und Kitas gibt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz in einem Infoblatt unter www.ukrlp.de, Webcode 129 oder bei den Ansprechpersonen der Unfallkasse Rheinland-Pfalz unter Telefon: 02632 960-1650, E-Mail: praevention@ukrlp.de.
|
|
Nachricht vom 31.05.2019 |
www.ak-kurier.de |
|
|
|
|
|
|