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Nachricht vom 05.03.2010 |
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Region |
Selbst Erben will gelernt sein |
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Viel zu oft wird der Erbfall zum Ernstfall, führt zu Streitigkeiten innerhalb ganzer Familien. Meist könnte dies durch rechtzeitige Planungen vermieden werden. Die Westerwald Bank hat deshalb den ErbschaftsBlock mit aktuellen Informationen und Gesetzesneuerungen zur Nachlassregelung neu aufgelegt. |
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Hachenburg/Region. 85 Prozent aller in Deutschland abgefassten Testamente enthalten nach Expertenmeinung Fehler und Widersprüche. Gut ein Viertel aller Erbfälle löst Streitigkeiten in der Familie aus. Das ergab eine Umfrage der Anwaltsvereinigung Deutsches Forum für Erbrecht. Und mit den Änderungen im Erbecht sowie Neuerungen bei Erbschafts- und Schenkungssteuer zu Jahresbeginn wurden die zu beachtenden Regelungen nicht unbedingt übersichtlicher. Die Volks- und Raiffeisenbanken haben die aktuellen Vorschriften deshalb in einem so genannten ErbschaftsBlock zusammengefasst. „Die Erbschaftsteuer für Geschwister, Nichten und Neffen eines Verstorbenen ist gesunken. Für Unternehmer-Erben gibt es Vereinfachungen. Pflichtteilsansprüche können einfacher gestundet werden als bisher. Zudem gelten es neue Regeln für die vollständige Enterbung eines Pflichtteilsberechtigten. Genau solche Änderungen stellt der ErbschaftsBlock verständlich und auf dem aktuellen Gesetzes-Stand dar“, erläutert Helmut Boller, Vertriebsleiter bei der Westerwald Bank. Auch werde beispielsweise die stärkere Berücksichtigung von Pflegeleistungen durch Kinder und Enkel erläutert.
„Mit einem Testament oder einer anderen Nachlassregelung lässt sich der Übergang des Familienbesitzes und eines Unternehmens von einer Generation zur anderen - auch unter steuerlichen Gesichtspunkten - zum Wohle aller Beteiligten gestalten. Dabei gibt es allerdings etliche Fallstricke, die man frühzeitig beseitigen kann“, so Boller. Wer erbt beispielsweise, wenn kein Testament vorhanden ist? Warum gelten Patchworkfamilien als Erb-Falle? Was ist bei einem mit Computer geschriebenen Testament zu beachten, was bei einem handgeschriebenen? Können Unverheiratete ein so genanntes Berliner Testament machen? „Über die neuen Regelungen im Erbrecht sollten sich aber nicht nur diejenigen informieren, die noch keine Nachlassregelung getroffen haben, sondern auch jeder, der bereits ein Testament verfasst hat und für den sich Änderungen ergeben könnten, insbesondere mit Blick auf die Reform des Pflichtteilsrechts“, empfiehlt der Experte der Westerwald Bank.
Der ErbschaftsBlock, gegliedert nach Zielgruppen (Ledige, Familien, Hausbesitzer, Unternehmer, Landwirte usw.), mit zahlreichen Fallbeispielen, Checklisten und Adressverzeichnis ist bei allen Geschäftsstellen der Westerwald Bank zum Preis von 7,50 Euro erhältlich. |
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Nachricht vom 05.03.2010 |
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