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Nachricht vom 21.08.2019 |
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Region |
First Responder in der VG Altenkirchen sind startklar |
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Am Dienstag, 20. August, hatten die Verantwortlichen der Verbandsgemeinde Altenkirchen, Bürgermeister Fred Jüngerich und Sebastian Pfeiffer sowie des DRK Ortsvereins zu einem Pressegespräch in den kleinen Ratssaal eingeladen. Die Führungsspitze des Ortsvereins Altenkirchen-Hamm um den Vorsitzenden Volker Hammer erläuterte die Aufgaben und die Ausgestaltung des Systems der First Responder. |
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Altenkirchen. Volker Hammer zeigte den langen Weg zur jetzt erfolgreichen Einrichtung auf. Bereits im Jahre 2013 hatte der Ortsverein einen Antrag auf Einrichtung des Systems „Helfer vor Ort“ (First Responder) gestellt. Dieser Antrag wurde am 27. Juni 2013 durch Beschluss des damaligen Verbandsgemeinderates abgelehnt. Zuvor hatte der Hauptausschuss der VG eine Beschlussempfehlung mit dem Inhalt der Ablehnung vorgelegt.
Die FDP-Fraktion im VG-Rat stellte am 21. Februar dieses Jahres erneut einen Antrag auf Einrichtung dieses Dienstes. Bereits am 13. Juni 2019 erfolgte die Beschlussempfehlung an den VG-Rat die Voraussetzungen zu schaffen und es wurden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 10.000 Euro bereitgestellt. Der Rat stimmte dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 27. Juni 2019 einstimmig zu. „Was lange währt, wird endlich gut“ so könnte man meinen. Allerdings darf auch hinterfragt werden, welche Gründe dazu geführt haben, dieses System nicht schon früher zu installieren. Für die Bürger wird mit der Einführung ein Stück mehr Sicherheit entstehen.
Die Verbandsgemeinde beauftragte den DRK Ortsverein Altenkirchen-Hamm mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe. Nachdem nunmehr alle Vorbereitungen abgeschlossen seien und 18 Helferinnen und Helfer zur Verfügung stehen, nimmt die Gruppe unter der Leitung von Holger Mies, der auch die bereits länger bestehende Gruppe in der VG Flammersfeld leitet, vor Ort den Dienst am 1. September auf. Die Aufgabe beinhaltet den Einsatz der besonders geschulten Kräfte bei häuslichen Notfällen ebenso wie bei Verkehrsunfällen. Die First Responder, so die Verantwortlichen, sind per Gesetz kein Teil des Rettungsdienstes, sondern ein Bestandteil der sogenannten allgemeinen Hilfe. Dieser Umstand führt dazu, dass für die Aktiven die Bestimmungen des Landesgesetzes über den Brand- und Katastrophengesetz sowie die allgemeine Hilfe gelten.
Ob der Gesetzgeber diesen Umstand ändern wird, kann heute nicht gesagt werde, so die Mitglieder des DRK. Durch die Zunahme der Einsätze von First-Responder-Gruppen, die neben Flammersfeld auch in Puderbach, Friesenhagen und zahlreichen anderen Orten im Einsatz sind, könnte sich daran etwas ändern, so die Experten. Die Aufgaben der Helfer vor Ort beinhalten vor allem die Überbrückung der Zeit vom Eintreten oder Bekanntwerden eines medizinischen Notfalles bis zum Eintreffen des sogenannten Regelrettungsdienstes. Weiter können die Aktiven nach dem Transport eines Betroffenen in eine Klinik wichtige Funktionen bei der Unterstützung der Angehörigen wahrnehmen.
Die First Responder sind eine freiwillige Leistung, was heißt, es besteht kein Rechtsanspruch auf deren Tätigwerden. Wie das DRK aber betont sind die Mitglieder fast flächendeckend verteilt, so dass fast überall in kurzer Zeit Hilfe geleistet werden kann. Die Alarmierung der First Responder wird, wie auch für den Rettungsdienst und die freiwilligen Feuerwehren, durch die Leitstelle in Montabaur vorgenommen. Hier nehmen die Disponenten die Notrufe an und entscheiden nach den Informationen, die sie von den Betroffenen oder Angehörigen erhalten. Die Alarmierung erfolgt grundsätzlich dann, wenn nicht absehbar ist, dass ein Rettungsmittel (Kranken- oder Rettungswagen) in der vorgegebenen Frist erreicht oder ein First-Responder-Team in direkter Nähe ist. Bei Verkehrsunfällen können die First Responder oftmals vor dem Rettungsdienst vor Ort sein und wertvolle Hinweise geben. (kkö)
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Nachricht vom 21.08.2019 |
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