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Nachricht vom 19.09.2019 |
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Politik |
Landtagsbeschluss: Straßenausbaubeiträge bleiben |
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Der Mainzer Landtag hat sich mehrheitlich gegen die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen ausgesprochen. Die CDU hatte beantragt, dass der von den Bürgern aufzubringende Anteil künftig durch das Land finanziert werden soll. Allerdings gibt es offensichtlich keine verlässlichen Zahlen, mit denen man dabei planen kann. Die Landtagsmehrheit aus SPD, FDP und Grünen hat den Antrag der Union abgelehnt. |
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Mainz/Region. Das Thema treibt auch im Westerwald die Menschen um: Straßenausbaubeiträge. Im Landtag von Rheinland-Pfalz ging es am Mittwoch (18. September) um einen Antrag der CDU, wonach eben diese Beiträge – konkret: der Anteil für die Anwohner, nicht für die jeweilige Gemeinde – abgeschafft werden sollten. Andere Bundesländer haben diesen Schritt unlängst getan oder diskutieren dies. Die Landtagsmehrheit aus SPD, FDP und Grünen hat den Antrag der Union abgelehnt.
Keine verlässlichen Zahlen
Die CDU hatte für die Finanzierung ihres Vorschlags zusätzlich 75 Millionen Euro jährlich für den Landeshaushalt vorgesehen, ein früherer Antrag der AfD plante mit 50 Millionen. Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes hatten beide Berechnungen bereits im Vorfeld für zu niedrig erklärt. Bei der Debatte in Mainz wurde unter anderem deutlich, dass es auch in den vorhergehenden Expertenanhörungen keine Klarheit darüber gegeben habe, mit welchem zusätzlichen Betrag jährlich das Land hier tatsächlich rechnen müsse.
Systemwechsel bleibt Thema
Weiterhin diskutiert wird nun vielfach vor Ort der Wechsel der Systeme: vom verbreiteten Einmalbeitrag zum Wiederkehrenden Beitrag. In Wissen beispielsweise befasste sich bereits eine Einwohnerversammlung damit, in Erpel soll hierzu eine stattfinden, in Heupelzen tagt der Ortsgemeinderat demnächst dazu.
Gemeinde- und Städtebund diskutierte
Auch bei einer Tagung der Kreisgruppe des Gemeinde- und Städtebundes im Kreis Altenkirchen in Hövels war das Thema kürzlich zur Sprache gekommen. Agneta Psczolla, Leiterin der Geschäftsstelle des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz in Mainz, erinnerte dort daran, dass Beiträge gemäß geltendem Recht erhoben werden müssten. Sie empfahl grundsätzlich, die Frage „nicht liegen zu lassen.“ (scan) |
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Nachricht vom 19.09.2019 |
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