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Nachricht vom 01.11.2019 |
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Region |
Martins-Umzüge: Hinweise für Kitas, Schulen, Feuerwehren |
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Die Unfallkasse informiert: Helle Kleidung tragen und Vorsicht beim Anzünden. Bald ziehen vielerorts wieder Schul- und Kitakinder mit leuchtenden Laternen durch die Straßen und begleiten Sankt Martin zum Feuer. |
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Region. Mit dabei sind zahlreiche Feuerwehrmitglieder anlässlich des Namenstages des heiligen Martin im Einsatz. Sie sichern die Umzüge und stellen den erforderlichen Brandschutz beim Martinsfeuer sicher.
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz informiert
Was ist zu beachten? Wie sieht es aus mit dem Versicherungsschutz während des Martinszuges? Wird der Umzug von der Kita, der Schule oder der Kommune veranstaltet und nehmen die Kinder als Gruppe im Sinne einer Gemeinschaftsveranstaltung an dem Martinsumzug teil, dann stehen die Kinder der Einrichtung, die Beschäftigten und auch die von der Leitung der jeweiligen Einrichtung beauftragten ehrenamtlichen Helfenden – wie etwa Mitglieder des Elternbeirates – unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Versicherungsschutz umfasst in diesem Fall den Umzug selbst und auch die Wege zum Umzug und zurück nach Hause. Für Personenschäden anderer Teilnehmenden ist die Krankenversicherung zuständig.
Aufgaben der Feuerwehren
Im Auftrag von Kommunen oder auf Bitte einer Einrichtung sichern Angehörige der Feuerwehren den Lichterumzug. An vielen Orten entzünden sie auch das Feuer. Die Feuerwehrleute sind, unabhängig davon, wer die Veranstaltung organisiert, beim Sichern des Umzuges, bei der Brandsicherung und anschließenden Brandwache des Martinsfeuers im Rahmen ihrer Feuerwehrtätigkeit durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Was ist zu beachten?
Insbesondere Kinder, aber auch Erwachsene, sollten während des Umzuges durch Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmende gut zu sehen sind. Hierzu sind Reflektoren und helle Kleidung wichtig. Sie könnten zum Beispiel Warnwesten tragen.
Feuchte Holzhaufen und ungeeigneter Aufbau erschweren häufig das Entzünden des Martinsfeuers. Auf Brandbeschleuniger, wie zum Beispiel Benzin oder Spiritus, ist zu verzichten. Geeignete Anzündhilfen sind im Handel erhältlich. Papier, Stroh oder in Wachs getauchte Textilien helfen dabei.
Weitere Informationen per E-Mail oder telefonisch unter anfragen@ukrlp.de oder unter Telefon 02632 960-3710.
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Nachricht vom 01.11.2019 |
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