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Nachricht vom 12.11.2019 |
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Region |
Gefahr von CO-Vergiftungen steigt mit Beginn der Heizsaison |
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Initiative zur Prävention von Kohlenmonoxid-Vergiftungen startet Informationskampagne anlässlich der begonnenen Heizsaison und damit steigt die Gefahr einer Vergiftung durch Kohlenmonoxid (CO) in den eigenen vier Wänden. Verstopfte Abluftrohre oder technische Defekte bei Gasthermen, Ölheizungen oder Kaminöfen können eine lebensbedrohende CO-Konzentration in der Raumluft bewirken. |
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Region. Das unsichtbare, farb- und geruchslose Gas kann zu erheblichen gesundheitlichen Beschwerden, Bewusstlosigkeit und bis hin zum Tod führen. „Um dem Austritt von Kohlenmonoxid in Wohnräumen vorzubeugen ist eine regelmäßige Überprüfung der Feuerstätten und Abgasanlagen im Zuge der Abgaswegeüberprüfung unbedingt notwendig, bei raumluftabhängigen Heizungsanlagen ist sie einmal jährlich vorgeschrieben, bei raumluftunabhängigen Heizungsanlagen alle zwei oder drei Jahre.
Dennoch gibt es keine hundertprozentige Sicherheit“, erklärt Alexis Gula, Sprecher des Zentralen Innungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerks und ergänzt: „Blockierte Schornsteine, beispielsweise durch Vogelnester oder abgelöste Dachpappe, unsachgemäß genutzte Kamine oder verklebte Zuluftschlitze liegen außerhalb unserer Kontrolle. Auch Modernisierungsmaßnahmen wie der Einbau einer leistungsstarken Dunstabzugshaube oder Lüftungsanlagen können plötzlich zu einer hohen CO-Belastung im Raum führen.“
Gula und andere Experten raten daher ergänzend zur regelmäßigen Überprüfung und Wartung der Feuerstätten zur Installation von Kohlenmonoxidmeldern. Diese können in Aufenthalts- und Schlafräumen, mindestens aber in Räumen mit brennstoffbetriebenen Geräten installiert werden. Sie überwachen die CO-Konzentration der Umgebungsluft und erkennen bereits geringe Mengen des Atemgiftes. Mehr zu den Gefahren von Kohlenmonoxid gibt es hier. Auf der Website der Initiative finden Verbraucher Hintergrundinformationen und Empfehlungen, wie sie sich zu Hause vor einer CO-Vergiftung schützen können.
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Nachricht vom 12.11.2019 |
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