AK-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen |
|
Nachricht vom 16.11.2019 |
|
Region |
Neue Wohnung, neuer Stromvertrag? |
|
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berät regelmäßig zu Fragen rund um den Stromanbieterwechsel. „Eine wiederkehrende Frage ist, ob der Stromvertrag bei einem Umzug einfach gekündigt beziehungsweise gewechselt werden kann", sagt Fabian Fehrenbach, Referent Energierecht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
|
|
Koblenz. Zum einen gibt es die Grundversorgung - diese greift immer dann automatisch, wenn kein gesonderter Stromvertrag geschlossen wird. Sie kann mittlerweile jederzeit und in allen Situationen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Bei allen anderen Anbietern, die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt beauftragen und mit denen sie gesonderte Verträge schließen, sieht die Sache oftmals anders aus: Dort sind die Kündigungsfristen häufig länger, egal ob ein Umzug ansteht oder ob es andere Gründe für einen Wechsel gibt.
Um Kunden möglichst zu binden, überlegen sich sowohl manche Grundversorger als auch Drittanbieter extra Vertragsbedingungen, die dazu verpflichten, den bestehenden Vertrag bei einem Umzug mitzunehmen. „Das ist meist ein Nachteil", so Fehrenbach, „denn in der Regel
existiert am neuen Wohnort eine andere Preisstruktur mit günstigeren Preisen, die man gerne in Anspruch nehmen möchte." Daher rät Fehrenbach dazu, die Zusatzvereinbarungen zum Thema Umzug genau zu prüfen. Je nach Formulierung seien diese nämlich gar nicht zulässig.
Wer sich unsicher ist, kann sich bei der Verbraucherzentrale in Koblenz beraten lassen: Der Energierechtsberater prüft auch das Kleingedruckte in Verträgen rund um das Thema Energieversorgung. Die Beratung findet jeden zweiten und vierten Mittwoch im Monat in der Verbraucherzentrale Koblenz, Entenpfuhl 37, 56068 Koblenz statt und kostet 18 Euro.
Terminvereinbarung unter Telefon 0261/12727 ist erforderlich. Alternativ auch per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online über www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp.
Auch eine Überprüfung von Heizkostenabrechnungen ist für 20 Euro nach postalischer Einsendung an die Verbraucherzentrale in Mainz möglich.
Ein persönliches Beratungsangebot für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung für fünf Euro. (VZ-RLP)
|
|
Nachricht vom 16.11.2019 |
www.ak-kurier.de |
|
|
|
|
|
|