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Nachricht vom 14.12.2019 |
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Region |
„Totmacher“ im Westerwald? |
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Der "Wildtierschutz Deutschland" bekämpft Drückjagden, weil Tiere dabei besonders leiden. Den Begriff „Totmacher“ entnehmen die Wildtierschützer der Ausgabe 1/2010 der Jägerzeitschrift „Wild und Hund“. Die Kritik der Tierschützer gilt besonders der am 7. Dezember auf der Montabaurer Höhe ausgeschriebenen Gemeinschaftsjagd, an der 110 Jäger für 150 Euro teilnehmen konnten. Das Forstamt Neuhäusel als Veranstalter wehrt sich gegen die nach seiner Meinung unsachgemäßen Anschuldigungen. |
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Region. Das Motto des 2011 gegründeten Tierschutzverbandes lautet: „Abschaffung der Hobbyjagd - Tierschutz auch für Füchse, Wildschweine und andere Wildtiere!“ Zwischen November und Januar finden wieder verstärkt Drückjagden statt. Meist werden dabei Wildschweine, Rehe oder Hirsche gejagt. Laut Wildtierschutz ist die Drückjagd eine Bewegungsjagd, bei welcher etliche Treiber mit ihren Hunden das Wild aufscheuchen und den Jägern vor die Büchsen „drücken". Ziel sei es, möglichst viele Tiere zu töten.
„Durch den Einsatz von Treibern und von Hunden flüchtet das Wild häufig in Panik. Gezielte, wohlüberlegte und tödliche Schüsse sind oft nicht möglich. Nicht nur weil die Tiere hochflüchtig sind, sondern auch weil viele der oft mehreren Dutzend Jäger keine ausreichende Schießpraxis haben und das Schießvermögen auch oft keiner regelmäßigen Prüfung unterzogen wird. Wenn die Jagdevents dann auch noch kommerzialisiert und an Jäger aus allen Teilen der Republik und dem grenznahen Ausland verkauft werden, kommt es zwangsläufig zu wenig waidmännischen Szenen.“, schreibt Wildtierschutz Deutschland und verweist auf tierärztliche Publikationen, die beklagten, dass bei Drückjagden nur etwa ein Drittel der Tiere sofort durch Blattschuss getötet würden.
Viele Tiere wiesen Bauchschüsse, Rückenverletzungen, Schüsse in Gliedmaßen auf oder würden erst gar nicht gefunden. Rehwild habe in einer Untersuchung bei etwa 30 Prozent der männlichen und 60 Prozent der weiblichen Tiere Bauchschüsse aufgewiesen. Zudem beziehen sich die Tierschützer auf Kommentare von Wildvermarktern, die berichteten, „dass bei Drückjagden nicht selten bei zehn Rehen – ein erwachsenes Tier wiegt 20 bis 30 Kilogramm - insgesamt nur 20 Kilogramm des Wildbrets verwertet werden können, der Rest ist zerschossen oder aufgrund des Leids der Tiere und dem damit verbunden Ausstoß von Stresshormonen verdorben. Wer das Fleisch dennoch verwertet, veräußert es meist als Wildgulasch. Nicht selten werden bei diesen Events Jungtieren, insbesondere Frischlingen, ihre Eltern weggeschossen. Durch das dichte Fell und die schnell zu treffende Entscheidung zum Schuss wird immer wieder nicht erkannt, dass es sich um ein Muttertier handelt.“
Das Forstamt Neuhäusel sieht dies ganz anders
In der Stellungnahme des Forstamtes Neuhäusel zu den Vorwürfen des Vereines Wildtierschutz weisen die Förster darauf hin, dass die Regulierung von Wildtierpopulationen mit dem Ziel der Vermeidung und Verminderung von Wildschäden sowie der Prophylaxe und Bekämpfung von Tierseuchen eine im Landesjagdgesetz von Rheinland-Pfalz verankerte Pflichtaufgabe ist. „Im landeseigenen Wald (Staatswald) auf der Montabaurer Höhe werden die gesetzlichen Vorgaben sowie die Zielsetzungen der Landesregierung durch Bedienstete des Forstamtes Neuhäusel umgesetzt. Dies erfolgt auch unter Beteiligung von revierlosen Jägern, die nicht Angehörige von Landesforsten sind. Um die diesbezüglich hohe Nachfrage aus dem regionalen Umfeld und dem grenznahen europäischen Inland gerecht bedienen zu können, werden Teilnehmerplätze auf der Internetplattform von Landesforsten Rheinland-Pfalz gegen Entgelt angeboten.
Die Bejagung des Wildes erfolgte als großräumig angelegte und revierübergreifende Bewegungsjagd. Gemeinsam mit Reviernachbarn wird das Ziel verfolgt, an einem Tag effektiv zu jagen, um dem Wild dann wieder in seinem Lebensraum längere Zeiten der Ruhe zukommen zu lassen. Durch den Einsatz von einzelnen Treibern und überwiegend kurzläufigen (kleinen) und spurlauten (auf der Fährte bellenden) Hunden und daher zwangsläufig langsam laufenden Hunden wird das Wild mobilisiert und in Bewegung gebracht. Bei Bewegungsjagden befinden sich die Jäger weiträumig in der Fläche auf fest zugewiesenen Ständen, möglichst dort wo zu erwarten ist, dass das Wild vertraut anwechselt, um sich nach der Beunruhigung in sichere Einstände zurückzuziehen. Die Phase ist das Ziel des Bejagungskonzeptes Bewegungsjagd. Das Wild kann so vom Jäger ruhig angesprochen (erkannt) und tierschutzgerecht sicher erlegt werden.
Die Abschussfreigabe des Wildes wird zu Beginn der Jagd durch den Jagdleiter festgelegt und berücksichtigt die Sozialstruktur des Wildes. Im Hinblick auf den Tierschutz werden den Jägern auch unmissverständliche Vorgaben hinsichtlich des Verbots der Erlegung von Muttertieren mit noch abhängigen Jungtieren gesetzt. In der Einweisung der Schützen vor Jagdbeginn wird ein Schuss auf schnell laufendes Wild generell untersagt.
Die teilnehmenden Forstbeamten des Landes Rheinland-Pfalz sind im Übrigen als sogenannte „Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft“ von Amts wegen zur Anzeige von Verstößen gegen jagd-und tierschutzrechtliche Bestimmungen verpflichtet. Jeder teilnehmende Jäger muss seine Übung im Schießen auf bewegtes Wild nachweisen, dies wird vor der Jagd kontrolliert. Von den 49 im Staatswald erlegten Wildtieren wurden 45 durch sofort tödliche Kammerschüsse (Schulterblatt, Brustkorb, Rippenbogen) erlegt, 48 Tierkörper konnten danach ohne Einschränkung der weiteren Verwertung zum menschlichen Genuss zugeführt werden.
Die Aussage, dass ein erwachsenes Reh 20 bis 30 Kilogramm wiegt, lässt fehlendes Fachwissen erkennen, in der Regel werden hier Gewichte von 15 bis maximal 20 Kilogramm festgestellt.“
Abschließend stellt das Forstamt fest, dass die Jäger bei der klimabedingten Jahrhundertaufgabe Waldumbau wichtige Akteure seien und Bewegungsjagden hier eine zielgerichtete, tierschutzgerechte und effektive Bejagungsmethode darstellten, auch im Interesse gesunder angepasster Wildtierpopulationen. Aktuell werde von Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Staatsministerin Ulrike Höfken in der Erklärung „Klimaschutz für den Wald - unser Wald für den Klimaschutz“ verdeutlicht, dass die Regulierung von Schalenwildbeständen in den rheinland-pfälzischen Wäldern eine Grundvoraussetzung für den Aufbau klimaangepasster Wälder darstellt. htv
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Nachricht vom 14.12.2019 |
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