AK-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Altenkirchen
Nachricht vom 19.12.2019
Region
Frankfurter Straße: Alle Grundstückseigentümer müssen zahlen
Die vor wenigen Wochen abgeschlossene Sanierung der Frankfurter Straße in Altenkirchen fand, die Bescheide für die Zahlung der Vorausleistung auf Grundlage des kommunalen Beitragsrechts betreffend, die etwas mehr als die Hälfte der Grundstückseigentümer von der Stadt Altenkirchen zugestellt bekommen hatte, vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz ihr Ende.
Die Frankfurter Straße (hier ein Blick auf den sanierten Abschnitt) wurde vom Verwaltungsgericht Koblenz als eine Verkehrsanlage eingestuft. (Foto: hak)Altenkirchen. Der Ausbau eines Teilbereichs der Frankfurter Straße in Altenkirchen ist nach gut anderthalb Jahren Geschichte. Gleiches gilt für einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Koblenz, in dem es darum ging festzulegen, ob die knapp 900 Meter lange Bundesstraße (Gemarkung Altenkirchen), die sich durch den Bahnübergang in der Nähe zur Sehrtenbachstraße wunderbar in zwei Abschnitte teilen lässt, als eine oder zwei Abrechnungseinheiten anzusehen ist. Das Urteil vorweggenommen: Die Kammer sieht in diesem Abschnitt die B 8 als eine Verkehrsanlage und damit als eine Abrechnungseinheit an, so dass alle Grundstückseigentümer jeweils einen Obolus entrichten müssen.

Ausschreibung aufgehoben
Zum Hintergrund: Eigentlich sollte die Umgestaltung der Frankfurter Straße zwischen der Kreuzung Rathaus-/Quengel- und der Sehrtenbachstraße (Bahnübergang) auf einer Länge von rund 500 Metern im Sommer 2017 beginnen. Daraus wurde nichts, weil der Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Diez die Ausschreibung aufheben musste, da die beiden Angebote die Kostenschätzung um rund 38 Prozent und das beinahe gleichlautend übertrafen. Ein zweiter Versuch erbrachte ein deutlich besseres Ergebnis, so dass unter dem Strich für die vier Lose eine Gesamtsumme von 1,58 Millionen Euro stand. Verantwortlich waren der Bund für den Bau der Straße, die Stadt für den der Nebenanlagen, die Verbandsgemeindewerke Altenkirchen für die Erneuerung der Wasserleitungs- und Kanalstränge sowie der Netzbetreiber Energienetz Mitte für die Installation des Stromnetzes im Erdreich. Die beitragsfähigen Kosten, die die Stadt umlegen konnte, betrugen rund 510.000 Euro. Bei allen anderen Gewerken blieben die Grundstückseigentümer außen vor. In seiner Sitzung am 13. Dezember 2016 hatte der Stadtrat bereits beschlossen, die Kosten für den Ausbau der Nebenanlagen aufgrund der "Verkehrsbelastung" (Fußgänger) im Verhältnis 65:35 Prozent (Anlieger/Stadt) anzusetzen. Mit einer weiteren Entscheidung, getroffen im Januar 2017, verfügte das Gremium, dass nur die Anlieger des Sanierungsabschnittes nunmehr 50 Prozent als Vorausleistung zu berappen hätten. Diese Bescheide wurden im August 2018 versandt.

Termin an Ort und Stelle
Gegen die Zahlungsaufforderungen wurden Widersprüche eingelegt. Vor dem Kreisrechtsausschuss blitzte ein Beschwerdeführer ab, der angeführt hatte, die Frankfurter Straße sei über die 900 Meter als eine Verkehrsanlage anzusehen. Die nächste Instanz, eine Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz, beraumte für den 29. Oktober dieses Jahres einen Ortstermin an und verhandelte den Sachverhalt im Anschluss im Altenkirchener Rathaus. Das Urteil, die Frankfurter Straße ist wirklich als eine Verkehrsanlage zu betrachten, ging am 4. November ein. Schon einen Tag später informierte der Beigeordnete der Stadt, Rüdiger Trepper, der selbst den Ortstermin Ende Oktober begleitet hatte, den Umwelt- und Bauausschuss in dessen Sitzung öffentlich über den Spruch, gegen den die Stadt als Beklagte innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils hätte Berufung einlegen können (was sie nicht tat).

Auszug aus dem Urteil
Ein Auszug aus der Darlegung des Gerichts: "Nach diesen Kriterien, an denen sich die Kammer orientiert hat (Anmerkung der Redaktion: Die Kammer bezieht sich auf ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 18. Juli 2012), ist der nach dem Bahnübergang an der Sehrtenbachstraße folgende Teil der Frankfurter Straße Richtung Ortsausgang nach dem Ausbau der Teilstrecke der Frankfurter Straße Teil der einheitlichen Verkehrsanlage. Zwar ist die Fahrbahnbreite auf dem ausgebauten Teilstück deutlich reduziert, die südlichen Gehwege sind vergrößert und in diese größeren Flächen Parkbuchten integriert worden. Die Breite des südlichen Gehwegs nimmt jedoch in Richtung des Bahnübergangs ab dem Wohnhaus mit der Anschrift ,Frankfurter Straße 34' gemäß des Ausbauprogrammes wieder ab und die Breite der Fahrbahn wieder zu, sodass sich die Straße sowohl aus südöstlicher als auch nordwestlicher Blickrichtung bei einer natürlichen Betrachtungsweise nach dem Bahnübergang fortsetzt. Der Bahnübergang ist von seiner Größe und Frequentierung nicht derart markant, dass er eine Zäsur zwischen den beiden Straßenteilen herstellen könnte. Eine durchgehende Straßenbeleuchtung liegt sowohl vor als auch nach dem Bahnübergang nur südlich der Frankfurter Straße vor. Die unterschiedliche Gestaltung der Gehwege, die dem Betrachter im Wesentlichen nur hinsichtlich der farblichen Unterschiede auffällt, spielt für den vor Ort gewonnenen Gesamteindruck der Kammer keine ausschlaggebende Rolle." Mit ihrer Auffassung folgte die Kammer (ob bewusst oder nicht) der Abrechnung einer beitragsfähigen Maßnahme der Stadt im Jahr 2013, bei der während Wasserleitungs- und Kanalarbeiten der Verbandsgemeindewerke Altenkirchen (Kostenträger) die Oberflächenentwässerung zwischen dem Bahnübergang und der Gemarkungsgrenze zu Michelbach (in der Nähe der Straße "Zum Schleedörn") erneuert und alle (!) Grundstückseigentümer der Frankfurter Straße anteilig zur Kasse gebeten worden waren.

Schriftliche Antworten
Ganz abgeschlossen ist das Thema dennoch nicht. In der Jahresabschlusssitzung des Stadtrates wurde eine womöglich unzureichende Informationspolitik kritisiert. Diesen Vorwurf sah Stadtbürgermeister Matthias Gibhardt als nicht gegeben an und berief sich auf die Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vom 5. November, in der die neuesten Aspekte dargestellt worden seien: "Jede Fraktion hätte sich informieren können. Diese Möglichkeit war zu keiner Zeit eingeschränkt." In der Zusammenkunft darüber hinaus gestellte Fragen werden von der Verwaltung schriftlich beantwortet. Wann die finalen Bescheide an die nunmehr 74 Grundstückseigentümer (anstelle von zunächst 45) verschickt werden, steht noch nicht fest. Sollte in Zukunft der "hintere" Teil der Frankfurter Straße einmal in den Genuss einer Aufarbeitung kommen, werden gewiss wieder alle Grundstückseigentümer das Projekt finanziell unterstützen müssen. (hak)
Nachricht vom 19.12.2019 www.ak-kurier.de