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Nachricht vom 16.01.2020
Region
Kind im Kreis an Masern erkrankt – Gesundheitsamt rät zur Impfung
Da im Kreis Altenkirchen ein Kind an Masern erkrankt ist, rät das Gesundheitsamt des Kreises Altenkirchen allen Bürgern dringend, Ihren Impfschutz gegen Masern, aber auch gegen alle weiteren impfpräventablen Erkrankungen (z.B. Mumps, Röteln, Windpocken usw.) zu überprüfen und fehlende Impfungen schnellstmöglich beim Haus- oder Kinderarzt nachzuholen.
(Symbolbild: Archiv)Kreisgebiet. Dem Haus- oder Kinderarzt kann der eigene Impfausweis sowie die Impfausweise der Kinder vorgelegt werden, damit er den Impfschutz der gesamten Familie überprüfen kann.

Was sind Masern?
• Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Dies bedeutet, dass so gut wie jeder nicht geimpfte Mensch Masern bekommt, wenn er Kontakt zu einem Erkrankten hat.

• Eine Masern- Infektion ist keine harmlose Erkrankung, denn bei etwa jedem zehnten Betroffenen treten Komplikationen auf (z.B. Mittelohrentzündungen, Atemwegs- oder Lungenentzündungen oder Gehirnentzündung). Die Masernviren werden durch kleinste Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen von Mensch zu Mensch übertragen. Steckt sich jemand an, so bricht die Krankheit fast immer aus. Typisch für Masern ist ein Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken am ganzen Körper. Schon vorher können Beschwerden wie Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung auftreten. Oft besteht ein schweres Krankheitsgefühl. Nach einer Masernerkrankung ist man lebenslang immun.

• Bei Masern können nur die Krankheitszeichen bekämpft werden, eine gezielte Behandlung gibt es nicht.

• Bei Kontaktpersonen muss vor Wiederzulassung in der Gemeinschaftseinrichtung ein ausreichender dokumentierte Impfschutz bzw. eine früher durchgemachte Infektion (durch einen Blutuntersuchung bestätigt) vorliegen.

• Im Jahr 2018 wurden an das Robert Koch-Institut (RKI) 543 Masern-Fälle übermittelt. Für das Jahr 2019 gingen bis Dezember 2019 Daten von 516 Masern-Fällen ein (Stand: 6.1.2020). In der Bevölkerung sind von den Masern weiterhin insbesondere 0 – 5jährige Kinder, Jugendliche und jüngere Erwachsene betroffen.

• Es gibt einen wirksamen Schutz vor Masern: Experten empfehlen zwei Impfungen im Alter von11 bis 23 Lebensmonaten.

Beratungstag im Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt Altenkirchen bietet im Rahmen der aktuellen Masernerkrankung im Kreis einen Beratungstag mit Impfmöglichkeit am Montag, 20. Januar in der Zeit von 9 bis 15 Uhr an. Interessenten werden aufgefordert, ihre Impfpässe mitzubringen. (PM)

Die Impfung gegen Masern
Gegen Masern wird eine Impfung empfohlen, die in Deutschland seit über 30 Jahren angewendet wird –bevorzugt als Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (Varizellen): MMRV-Impfung.

Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) ist bei Kindern und Jugendlichen für einen wirksamen Schutz eine zweimalige Impfung erforderlich. Die beiden Impfungen sorgen frühzeitig für einen guten Schutz vor Masern.
Die erste Impfung wird in der Regel für alle Kinder im Alter von 11 bis 14 Monaten empfohlen.

Die zweite Impfung kann frühestens vier Wochen nach der ersten erfolgen. Sie wird Kindern im Alter von 15 bis 23 Monaten empfohlen, um den Impfschutz zu vervollständigen.
Aber auch eine spätere Masernimpfung ist jederzeit möglich.

Nach 1970 geborene Erwachsene, die gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden, sollten einmalig eine Masern-Impfung erhalten. Bei Personen, die in 1970 oder davor geboren wurden geht man davon aus, dass eine natürliche Immunität durch frühere Kontakte mit Masern besteht, da die Viren in der Vergangenheit stärker in der Bevölkerung zirkulierten.

Im Zweifelsfall ist eine ärztliche Beratung empfehlenswert. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen aber auch die Ärzte des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Altenkirchen unter folgenden Telefonnummer gerne zur Verfügung: Heinz-Uwe Fuchs 02681-812712 und Dr. Zeba Parwani 02681-812747.

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