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Nachricht vom 18.03.2020 |
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Region |
Universität Siegen im Minimalbetrieb |
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Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus richtet die Universität Siegen ab sofort (Mittwoch, 18. März) einen Minimalbetrieb ein. |
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Siegen. Das Coronavirus SARS-CoV-2 und die dadurch ausgelöste Infektionskrankheit COVID-19 breiten sich weiter aus. Die Universität Siegen richtet sich ab sofort und vorläufig bis zum 19. April, ggfs. 3. Mai 2020 auf einen Minimalbetrieb ein. Im Rahmen dieses Minimalbetriebs wird der Universitätsbetrieb unter reduzierter Dienstleistungsbereitschaft weiter fortgesetzt. Als bestimmende Maßgabe gilt dabei „Distanceworking" und „Distancelearning" – also das Arbeiten und Lernen auf Distanz.
„Angesichts der dynamischen Entwicklung der vergangenen Tage ist es die Verantwortung der Universität, ihre Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen – und so ihren Beitrag dazu zu leisten, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Aus diesem Grund hat die Hochschulleitung zusammen mit einem universitätsübergreifenden Expertenstab und auf der Grundlage der Vorgaben des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW weitreichende Regelungen beschlossen", erklären Uni-Rektor Prof. Dr. Holger Burckhart und Kanzler Ulf Richter.
Der Minimalbetrieb an der Universität Siegen bedeutet konkret:
- für Prüfungen / Klausuren:
Ab Mittwoch, 18. März 2020 werden alle Formate zur Erbringung einer Studien- oder Prüfungsleistung vor Ort, für die sich mehrere Personen in einem Raum befinden müssen – beispielsweise Klausuren oder mündliche Prüfungen – auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Verschiebung der Prüfungen stützt sich auf einen Erlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (MKW) vom Montag, 16. März 2020.
In besonderen Härtefällen können betroffene Studierende beim zuständigen Prüfungsausschuss die Durchführung eines individuellen Prüfungstermins oder eine alternative Prüfungsform beantragen.
Für alle Hausarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten sowie Dissertationen wird die Abgabefrist um vier Wochen verlängert – bezogen auf den jeweiligen individuellen Termin der Abgabe. Arbeiten sollen nicht persönlich, sondern per E-Mail und Post beim Prüfungsamt eingereicht werden.
- für Serviceleistungen der Hochschule sowie MitarbeiterInnen:
Sämtliche Service-Leistungen der Universitätsverwaltung sowie aller Service-Einheiten und weiteren Einrichtungen erfolgen per E-Mail, per Post oder telefonisch. Die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Universität sowie die MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung arbeiten im Regelfall im Homeoffice.
- für die Infrastruktur sowie Mensa, Bibliothek und Hochschulsport:
Sämtliche Räume und Gebäude an allen Universitätsstandorten werden in Minimalbetrieb gesetzt, ab dem 23. März gelten verkürzte Öffnungszeiten (7.30 Uhr bis 16.30 Uhr). Die Seminarräume werden geschlossen und die Nutzung der übrigen Gebäude und Räume auf das Notwendige eingeschränkt.
Ab dem 18. März 2020 bis zum 20. März 2020 ist nur noch die Hauptbibliothek Hölderlinstraße (H) als zentrale Ausleih- und Rückgabestelle für Bücher in der Zeit von 8 bis 16 Uhr geöffnet. Alle anderen Standorte der Universitätsbibliothek sind komplett geschlossen, das betrifft auch Gruppenräume, PC-Pools, Leseplätze und Arbeitsplätze in diesen Standorten. Ab dem 20. März (16 Uhr) werden alle dann Vor-Ort-Services der Universitätsbibliothek bis voraussichtlich 19. April 2020 eingestellt. Die Leihfristen aller während der Schließung ausgeliehenen Medien werden automatisch bis zum 03.05.2020 verlängert. In dieser Zeit werden keine neuen Säumnisgebühren auflaufen. Bereits angefallene Gebühren werden sich nicht erhöhen. Weiterhin stehen die Online-Services wie eJournals, eBooks und Datenbank zur Verfügung.
Das Studierendenwerk Siegen wird seine gastronomischen Einrichtungen (Caféterien, Mensen) ab dem 19. März vollständig schließen.
Bis einschließlich 19. April 2020 finden keine Sportangebote des Hochschulsports statt. Alle universitären Hallen und übrigen Sportstätten sind ab sofort geschlossen.
Alle universitären Veranstaltungen bis zum 3. Mai 2020 werden abgesagt bzw. verschoben.
Alle Universitätsangehörigen wurden per Rundmail über den Minimalbetrieb und die damit einhergehenden Maßnahmen informiert. Die Universität hat darüber hinaus ein neues Informationsportal aufgebaut, in dem alle Regelungen zusammengefasst sind und fortlaufend aktualisiert werden. Zu finden ist das Portal unter www.uni-siegen.de/corona (PM) |
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Nachricht vom 18.03.2020 |
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