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Nachricht vom 18.03.2020 |
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Wirtschaft |
Verschiebung der Düngeverordnung erhöht Versorgungssicherheit |
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Die Corona-Pandemie hält die Welt im Ausnahmezustand. Besonders in Deutschland und in Europa machen sich viele Bürger vermutlich zum ersten Mal Sorgen um die Ernährungssicherung. Zahlreiche Hamsterkäufe sind Ausdruck dieser Sorgen und die Landwirtschaft wird als das wahrgenommen, was sie seit jeher war und ist: systemrelevant. |
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Koblenz. Seit Monaten demonstrieren tausende Landwirte für betriebliche Perspektiven und für die Zukunft der Landwirtschaft am Standort Deutschland. „Trotz eigener betrieblicher Sorgen der Landwirte brauchen die Bürger aber keine Angst vor einer Lebensmittelknappheit zu haben“, so Michael Horper, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau.
Die Politik hat richtigerweise in den Krisenmodus geschaltet und das föderale Deutschland zeigt sich so handlungsfähig wie selten zuvor. Den Bürgern und vor allem der Wirtschaft wird nun maximale Flexibilität und Anpassung an die schwierigen Umstände abverlangt, um die Pandemie zu bremsen. Selbiges sollte die Wirtschaft nun auch von der Politik und der Verwaltung erwarten dürfen.
Präsident Horper fordert deshalb, dass zum Beispiel die Düngeverordnung, die in erster Linie zu erheblichen Ertragseinbußen sowie zu betrieblichen Mehrkosten führen wird, um ein Jahr verschoben werden sollte. „Gerade jetzt, da weitere Hamsterkäufe und Panik in der Bevölkerung vermieden werden müssen, sind Ertragseinbußen zu vermeiden. Das Signal der sicheren und flächendeckenden Eigenversorgung durch die heimische Landwirtschaft ist wichtiger denn je.
„Die Gewährleistung der Ernährungssicherheit muss jetzt Priorität vor anderen ebenfalls wichtigen Zielen haben“, so Horper. Eine Verschiebung der Düngeverordnung würde zusätzlich sicherstellen, dass ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um eine möglichst betriebsgenaue oder zumindest ortsgenaue Binnendifferenzierung zu schaffen. Dies sei ihm ein zentrales Anliegen, das er bereits mehrmals eingefordert habe, weil eine Differenzierung auf Verbandsgemeindeebene nicht zu einer verursacherorientierten Umsetzung der Auflagen in den „Roten Gebieten“ beitrage.
Zudem müssten auch sämtliche Termine, etwa zur Beantragung der Direktzahlungen oder auch zur Abgabe von Steuererklärungen flexibel gehandhabt werden. Es müssen spürbare bürokratische Entlastungen zum Beispiel durch Fristverlängerungen (insbesondere auch zur Umsatzsteuer-Voranmeldung) sowie bei der Festsetzung von Verspätungs- und Säumniszuschlägen sowie Zinsen und so weiter umgesetzt werden, um auf krankheitsbedingte Ausfälle reagieren zu können. Die EU-Kommission, die Bundes- als auch die Landesregierung müssten Erleichterungen bei termingebundenen Verwaltungsangelegenheiten für Bürger und Betriebe beschließen. (PM)
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Nachricht vom 18.03.2020 |
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