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Nachricht vom 26.03.2020 |
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Region |
Antrag auf Bildungsprämie wird vorerst vereinfacht |
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Von den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sind auch die Beratung zu und die Ausgabe von Prämiengutscheinen und Kursangeboten bei der Kreisvolkshochschule (KVHS) Altenkirchen betroffen. Um der derzeitigen Situation zu begegnen und Beratungen zur Bildungsprämie gerecht zu werden, ermöglicht die Programmstelle vorübergehend ein alternatives Verfahren |
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Altenkirchen. Dieses alternative Beratungs- und Ausgabeverfahren sieht eine telefonische Beratung und das elektronische Übersenden der notwendigen Unterlagen vor. Das Verfahren wird zunächst bis zum 19. April möglich sein.
„Krisenzeiten wie derzeit bieten auch die Chance sich beruflich zu qualifizieren – zahlreiche Onlinekurse verschiedener Träger bieten auch in Zeiten des Kontaktverbotes hierzu die Möglichkeit, um die nötige Sachkenntnis zu erwerben sowie die Herausforderungen des modernen Berufslebens immer wieder zu meistern“, informiert die KVHS in diesem Kontext.
Der Prämiengutschein zur Ko-Finanzierung individueller beruflicher Weiterbildung hat einen Wert von 50 Prozent der Kurskosten bis zu einer Höchstgrenze von 500 Euro. Prämienberechtigt sind Erwerbstätige, auch Kurzarbeiter, die durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Wer sich für die Bildungsprämie interessiert, kann sich an die Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule Altenkirchen wenden (Kontakt: Tel.: 02681-812211, E-Mail: kvhs@kreis-ak.de) oder sich online unter www.bildungspraemie.info informieren. (PM)
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Nachricht vom 26.03.2020 |
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