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Nachricht vom 27.03.2020 |
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Region |
HwK zu milliardenschweren Corona-Hilfspaketen von Bund und Land |
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Bund und Land haben umfassende Hilfspakete für die Wirtschaft aufgelegt um die Folgen der Coronavirus-Pandemie zu mildern. Neben den bereits bekannt gegebenen Maßnahmen wie Steuerstundungen, Kurzarbeitergeld und Kredite über Förderbanken gibt es Soforthilfen in Form von Zuschüssen, Krediten und Darlehen. |
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Koblenz. Die Bundesregierung hat ein Zuschussprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen bis zu zehn Mitarbeiter auf den Weg gebracht. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt und erweitert dieses Programm mit dem „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“. Dieser Fond ergänzt die Zuschüsse des Bundes mit günstigen Sofortdarlehen für Unternehmen bis zu zehn Beschäftigte und erweitert die Soforthilfen auf Unternehmen bis zu 30 Beschäftigte. Anträge für den Bundes-Zuschuss können von kommender Woche (KW14) an bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Das Sofort-Darlehen des Landes kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Hausbank beantragt werden.
Das Hilfspaket von Bund und Land Rheinland-Pfalz baut sich so auf:
Selbstständige und Unternehmen bis zu fünf Beschäftigte können bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm erhalten. Außerdem ist ein Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf in Höhe von bis zu 10.000 Euro möglich. Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro.
Unternehmen von sechs bis zehn Beschäftigte können einen Bundes-Zuschuss von bis zu 15.000 Euro erhalten. Das Sofortdarlehen des Landes beträgt bei dieser Betriebsgröße bis zu 10.000 Euro. Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro.
Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigte können vom Land ein Sofortdarlehen in Höhe von bis zu 30.000 Euro zuzüglich eines Landes-Zuschusses über 30 Prozent der Darlehenssumme erhalten. Insgesamt beträgt die Soforthilfe hier bis zu 39.000 Euro.
Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 zins- und tilgungsfrei.
„Diese zwischen Bund und Land abgestimmte Hilfsprogramme begrüßen wir grundsätzlich“, machen HwK-Präsident Kurt Krautscheid und Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich deutlich, die in engem Austausch mit der Landesregierung, insbesondere dem Wirtschaftsministerium stehen. „Die Politik hat bislang Handlungs- und Beschlussfähigkeit in dieser Pandemie-Krise bewiesen und umsichtig wie konsequent gehandelt.“
„Knackpunkt bleibt allerdings die Liquiditätssicherung als wesentlicher Bestandteil, um als Unternehmen zu überstehen. Aufgenommene Darlehen müssen langfristig wieder erwirtschaftet werden, um sie zurück zu zahlen. Da niemand weiß, wann und wie stark die Konjunktur wieder Fahrt aufnimmt, lässt sich die Tragfähigkeit dieser Darlehensprogramme kaum prognostizieren.“
Die HwK hatte auf eine Bürgschaftsquote von 100 Prozent (anstatt der nun praktizierten 90 Prozent) gehofft und sich dafür auch bei Wirtschaftsminister Volker Wissing stark gemacht. Für das Ministerium war jedoch die Geschwindigkeit der Verfügbarkeit der Darlehen entscheidend. Die Abstimmung mit der EU über die Möglichkeit einer 100-Prozent-Quote hätte eine sofortige Auszahlung verhindert.
Wichtig sei auch, die Hilfsprogramme selbst mittelfristig auszurichten und möglicherweise gemäß der noch ungewissen weiteren Entwicklung zu überdenken. Viele Bundesländer greifen ihren Betrieben mit Landeszuschüssen zusätzlich unter die Arme, dies ist aktuell in Rheinland-Pfalz nur in Verbindung mit dem Sofortdarlehen für Betriebe mit elf bis dreißig Mitarbeitern der Fall. „Handwerksbetriebe, die nun mit einem guten Krisenmanagement selbstständig die Auswirkungen der Pandemie meistern, dürfen nicht vor leeren Fördertöpfen stehen, sollten sie in vier, fünf Wochen auf Hilfe zurückgreifen müssen.“ Außerdem, so Hellrich und Krautscheid, müssen auch Unternehmen mit mehr als 30 Beschäftigten in das Hilfsprogramm aufgenommen werden, sollten sie aufgrund der Corona-Auswirkungen Unterstützung benötigen.
Die Handwerkskammer Koblenz weist darauf hin, dass sich betroffene Unternehmen für weitere finanzielle Unterstützung mit Ihrer Hausbank in Verbindung setzen sollen, die über vor Ort abrufbare Fördermittel informieren. Im Falle von Kreditverbindlichkeiten sollen Unternehmer mit ihrem Berater über Möglichkeit einer Tilgungsaussetzung, Zinskonditionen und Möglichkeiten einer Umschuldung sprechen.
Für den Fall befürchteter Liquiditätsengpässe gibt es hier Informationen zu möglichen Förderprogrammen:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW)
Bürgschaftsbanken Rheinland-Pfalz dem Kreditinstitut für Wideraufbau (KfW)
Für alle Unternehmen (auch für Unternehmen über 30 Beschäftigte) hat das Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW) als Hilfsmaßnahmen Sonderprogramme entwickelt:
ERP-Gründerkredit Universell KfW-Sonderprogramm 2020 (073/074/075/076) und KfW-UN-Kredit KfW-Sonderprogramm (037/047)
Diese Programme bieten Finanzierung für Investitions- und Betriebsmittelvorhaben in Deutschland, eine schnelle und unbürokratische KfW-Kreditentscheidungen (Kredite bis 10 Millionen Euro), deutlich erleichterte Zinssätze, mittelfristige Laufzeiten sowie eine erhebliche Risikoentlastung der begleitenden Hausbank.
HwK-Corona-Infos telefonisch und online
Die Handwerkskammer Koblenz hat ihre Beratungsmöglichkeiten für Betriebe in der Corona-Krise erweitert und bietet sowohl online wie auch telefonisch Hilfe. Direkt auf der Internet-Startseite www.hwk-koblenz.de gibt es eine Übersicht, die ständig aktualisiert wird und somit „live“ über Finanzprogramme und Handlungshilfen in den Betrieben informiert.
Drei Schwerpunktbereiche in der HwK sind über 30 Telefonplätze sowie online zu erreichen:
Betriebsberatung
beratung@hwk-koblenz.de
0261 398-251
Rechtsberatung
recht@hwk-koblenz.de
0261 398-205
Ausbildungsberatung
aubira@hwk-koblenz.de
0261 398-333 / 335 / 336
Berufsbildung
bildung@hwk-koblenz.de
0261 398-311
Außerdem bietet die HwK über ein Kontaktformular einen Rückmeldeservice an.
Servicezeiten auch am Wochenende
Angesichts der Corona-Krise wenden sich viele Betriebsinhaber an die Berater der Handwerkskammer (HwK) Koblenz. Entsprechend hat die HwK ihre Servicezeiten erweitert und berät Handwerksunternehmer auch am Wochenende. Jeweils von 9 bis 13 Uhr sind am Samstag und Sonntag die Experten zu rechtlichen wie betrieblichen Themen erreichbar und beantworten Fragen zu Hilfsprogrammen, der Beantragung von Kurzarbeitergeld, zu Steuerstundungen oder Tilgungsaussetzung.
Diese Telefonnummern sind geschaltet:
0261/ 398-251 (HwK-Betriebsberatung)
0261/ 398 -205 (HwK-Rechtsabteilung)
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Nachricht vom 27.03.2020 |
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