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Nachricht vom 30.03.2020 |
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Wirtschaft |
Mitglieder der Westerwald Bank erhalten Geld zurück |
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Die genossenschaftliche R+V Versicherung sorgte Mitte März für einen wahren Geldsegen: 1.767 Kunden der Westerwald Bank eG erhielten insgesamt 51.699 Euro an Versicherungsbeiträgen zurück. Diese Kunden sind Teil der Mitglieder-Plus-Gemeinschaft der Bank. |
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Hachenburg. Ihr Vorteil: Haben sie insgesamt einen günstigen Schadenverlauf, erstattet die R+V im Folgejahr bis zu zehn Prozent der eingezahlten Versicherungsbeiträge zurück. Das heißt: Für Mitglieder einer Genossenschaftsbank, die ohnehin schon von den günstigen Mitgliedertarifen profitieren, legt die R+V mit dem Cashback noch „eine Schippe drauf“.
Cashback bei günstigem Schadenverlauf
„Wir setzen damit die genossenschaftliche Idee ‚Einer für alle, alle für einen‘ um: Wenn innerhalb der jeweiligen Versichertengemeinschaft insgesamt weniger Schäden als erwartet eintreten, profitiert der Einzelne vom Cashback“, erklärt R+V-Vorstandsmitglied Edgar Martin. Das gilt auch für Kunden, die einen Schaden gemeldet hatten, denn es zählt das Ergebnis der Gemeinschaft. „Das Schöne an Cashback ist, dass die Mitglieder ihren Vorteil wirklich erleben können, weil idealerweise einmal im Jahr bares Geld auf ihrem Konto landet“, so Dr. Ralf Kölbach, Vorstand der Westerwald Bank.
Den Cashback gibt es für die fünf Bausteine der VR-Mitglieder-PrivatPolice: Hausrat, Wohngebäude, Haftpflicht, Rechtschutz und Unfall. Der Kunde kann hier wie im Baukastensystem seinen gewünschten Versicherungsschutz zusammenstellen. Stichtag für die Beitragsrückerstattung ist der 1. März. Wer zu diesem Zeitpunkt einen ungekündigten Vertrag der VR-Mitglieder-PrivatPolice hat, erhält bei gutem Schadenverlauf im Folgejahr bis zu zehn Prozent der in der jeweiligen Sparte eingezahlten Prämien zurück.
Auch R+V BKK macht mit
Seit dem 1. Januar 2020 ist außerdem die R+V BKK mit an Bord. Mitglieder von Genossenschaftsbanken und der R+V BKK, die ein Jahr lang nicht ins Krankenhaus aufgenommen wurden, erhalten einen Cashback von 60 Euro, bei einem Krankenhausaufenthalt sind es noch 30 Euro.
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Nachricht vom 30.03.2020 |
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