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Nachricht vom 31.03.2020 |
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Vereine |
Schwalben ein Zuhause bieten |
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Schwalben gehören zu den ersten sogenannten Langstreckenziehern, die aus ihren mehrere Tausend Kilometer entfernten Überwinterungsgebieten südlich der Sahara nach Rheinland-Pfalz zurückkehren. Die als Glückbringer geltenden Vögel verbringen bei uns ihre Brutzeit. Damit sich ihre vielerorts abnehmenden Bestände wieder stabilisieren, sind sie auf die Toleranz und Gastfreundschaft des Menschen angewiesen, darauf weist der Naturschutzbund (NABU) Rhein-Westerwald hin. |
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Holler. Im Rahmen des NABU-Projektes „Schwalbenfreundliches Haus“ setzen die NABU-Gruppen in der Region Rhein-Westerwald Schutzmaßnahmen für Mehl- und Rauchschwalben um. Die Naturschützer hängen Nisthilfen auf, beraten Hausbesitzer zum Schwalbenschutz und zeichnen Personen, die Schwalben ein Zuhause bieten, mit einer Plakette für die Hauswand und einer Urkunde aus.
„Neben dem dramatischen Rückgang an Insekten, die gerade während der Jungenaufzucht die Hauptnahrung für Schwalben darstellen, macht den Schwalben insbesondere das Fehlen geeigneter Nistmöglichkeiten zu schaffen“, erklärt Jonas Krause-Heiber von der NABU-Regionalstelle Rhein-Westerwald. Mehlschwalben bauen ihre Nester an Außenfassaden von Häusern und anderen Gebäuden, Rauchschwalben in Gebäuden wie Ställen und Schuppen.
Allerdings fehlt es in der versiegelten Landschaft mittlerweile vielerorts an feuchtem Lehm, den die Tiere zusammen mit Pflanzenhalmen als Baumaterial nutzen. „Durch das Anlegen von Schlammpfützen und das Anbringen dünner Leisten als Nisthilfen an glatten Fassaden, an denen der Lehm sonst nicht haften bleiben würde, kann man die Schwalben beim Nestbau unterstützen. Eine weitere Möglichkeit, den Schwalben unter die Flügel zu greifen, ist das Aufhängen von Kunstnestern. Um eine Fassadenbeschmutzung auf einfache Weise zu verhindern, kann unter dem Schwalbennest im Abstand von 50 bis 70 Zentimetern ein sogenanntes Kotbrett installiert werden“, so Krause-Heiber. Da Mehlschwalben Koloniebrüter sind, sollten Kunstnester nach Möglichkeit in der Nähe bestehender Kolonien und Brutvorkommen aufgehängt werden. Eine Installationsanleitung für Kunstnester und Kotbretter kann unter www.nabu-rhein-westerwald.de heruntergeladen werden.
Der NABU empfiehlt, für die jetzt aus ihren Winterquartieren zurückkehrenden Rauchschwalben die Fenster von Ställen, Schuppen und Garagen zu öffnen oder gekippt zu lassen. Um die Nahrungssituation für die Schwalben zu verbessern, führen die NABU-Gruppen in der Region flächenbezogene Naturschutzprojekte auf gepachteten und vereinseigenen Flächen durch. Tipps für die Aufwertung von Lebensräumen für Insekten als Nahrungsgrundlage für Schwalben und andere Arten gibt es bei der NABU-Regionalstelle Rhein-Westerwald.
Der NABU weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nester von Mehl- und Rauchschwalben nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht beseitigt werden dürfen, auch nicht außerhalb der Brutzeit. Auch bei geplanten baulichen Veränderungen an Dach und Fassade stellt das unerlaubte Entfernen von Nestern gebäudebrütender Arten eine Straftat dar. Geplante Vorhaben, die zu Konflikten mit Gebäudebrütern führen, sind deshalb vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde der jeweiligen Kreisverwaltung abzustimmen. Weitere Informationen zum Schwalbenschutz und zum NABU-Projekt „Schwalbenfreundliches Haus“ sind bei der NABU-Regionalstelle Rhein-Westerwald unter Tel. 02602/970133 erhältlich. (PM)
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Nachricht vom 31.03.2020 |
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