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Nachricht vom 05.05.2020 |
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Politik |
Wäschenbach: Landesregierung missachtet Erfahrungen der Praxis |
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In seiner Sitzung am 28. April hat der Gesundheitsausschuss über die neue Landesverordnung zu Besuchs- und Aufnahmeregelungen in Einrichtungen der Altenpflege debattiert. „Die CDU-Landtagsfraktion hatte in der Debatte eindringlich darum gebeten, dass bei der Modifizierung der Verordnung, auf die Praxis zu hören ist“, erklärt der pflegepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Michael Wäschenbach |
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Mainz/Betzdorf. Er ergänzt: „Wir haben ganz bewusst Wert darauf gelegt, dass die neue Verordnung vor dem 1. Juni so zu gestalten ist, dass alle Einrichtungen sowie deren Personal im Alltag damit gut leben können.“ Auch die PflegeGesellschaft hatte die unzureichende Abstimmung der Landesregierung mit den Verantwortlichen bemängelt.
Michael Wäschenbach weiter: „Nun gibt es Hinweise von Betroffenen, dass die neue Verordnung durchgepeitscht werden soll und mit heißer Nadel gestrickt wurde. Es werden Regelungen zum Besuch und zum Außenaufenthalt von Bewohnern und Bewohnerinnen getroffen, die in der Praxis untauglich sind. Zwei Regelungen der neuen Verordnung müssen dabei besonders kritisch gesehen werden: Ministerin Bätzing-Lichtenthäler fordert bei der Wiederaufnahme von Bewohnerinnen und Bewohnern nach einem Krankenhausaufenthalt ohne Testung die räumliche Absonderung innerhalb der Einrichtung für 14 Tage. Abweichend von diesem Grundsatz kann auch eine Testung auf SARS-CoV-2 ab der Wiederaufnahme in die Pflegeeinrichtung an dem Tag der Aufnahme sowie am dritten, siebten und vierzehnten Tag nach der Aufnahme durchgeführt werden. Hierbei kann es nach dem negativen Test am 7. Tag eine Verkürzung der Absonderung geben. Wir halten dieses Verfahren für eine unzumutbare Belastung der betroffenen Heimbewohner. Die psychische Belastung, die alleine schon durch den Krankenhausaufenthalt entsteht, wird hierdurch um bis zu 14 Tage in den Einrichtungen der Altenpflege unnötig verlängert. In Nordrhein-Westfalen hat Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann veranlasst, dass BewohnerInnen bereits in den Krankenhäusern vor ihrer Entlassung zweimal hintereinander getestet werden. Wenn keine Infektion vorliegt, kann der Bewohner normal in die Einrichtung aufgenommen werden.
Es ist richtig und geboten, bei dem zurückgehenden Infektionsgeschehen, auch die Besuchsregelungen zu lockern. Allerdings machen die neuen Regelungen – ein Besucher pro Tag und Bewohner für eine Stunde – sowie die von den Einrichtungen dringend einzuhaltenden Abstands-, Hygiene- und Registrierungsmaßnahmen schier unmöglich. Die CDU-Fraktion befürwortet, zunächst pro Bewohner 1 Besucher mit ggf. bis zu 2 stündiger Besuchszeit einmal in der Woche zu erlauben. Darüber hinaus sollten die Besuchszeiten terminlich abgestimmt werden. Nur so können die Wohneinrichtungen die hygienisch einwandfreie Nutzung von Besuchsräumen, die erforderliche Desinfektion und die hinreichende Registrierung der Besucher verantwortlich und verlässlich sicherstellen.“
Mit der neuen Landesverordnung werde bei Weitem nicht alles besser, kritisiert Wäschenbach. Vielmehr bekomme man den Eindruck, dass das Land die Verantwortung und letztendlich die Verantwortung juristisch auf die Einrichtungen und Pflegebedürftigen abzuwälzen versucht. „Nur wenige Stunden wurden den beteiligten Verbänden zur Stellungnahme zur neuen Verordnung gegeben. Wertschätzung und solide umfassende Zusammenarbeit zum Wohle der Pflegebedürftigen sieht anders aus“, so der Pflegebeauftragte der CDU-Landtagsfraktion, Michael Wäschenbach, abschließend. (PM) |
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Nachricht vom 05.05.2020 |
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