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Nachricht vom 28.05.2020
Region
Eilsachen kamen beim Ortsgemeinderat in Heupelzen auf den Tisch
Unter besonderen Hygienevorschriften stand die letzte Ortsgemeinderatssitzung in Heupelzen Mitte Mai. Ein weiteres Aufschieben der Sitzung war wegen einiger Eilsachen nicht mehr möglich.
Das Areal des Spielplatzes wird sich in den kommenden Monaten in den Heupelzer Dorfplatz inklusive Dorfgemeinschaftshaus verwandeln. (Archivfoto: hak)Heupelzen. Zunächst befassten sich die Ratsmitglieder mit der Aufstellung von Bebauungsplänen im Bereich der Straßen „Im Winkel“ und „Am Sonnenhang“. Gemäß § 125 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) setzt die rechtmäßige Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage einen Bebauungsplan voraus. Um für die endgültigen Beitragsbescheide der Erschließungsstraßen Rechtssicherheit zu erlangen, ist die Aufstellung der Bebauungspläne erforderlich. Die Aufträge für die Erstellung der Bebauungspläne „Am Sonnenhang“ und „Im Winkel“ werden einstimmig an das Planungsbüro Landschaftsarchitektur Carola Schnug-Börgering, 57610 Altenkirchen zu den Angebotssumme von 3.208,88 € und 2.007,69 € vergeben.

Im Januar dieses Jahres wurde der endgültige Erschließungsbeitrag für die Herstellung der Straße „Birkenweg“ erhoben. Gemäß § 13 der Ausbaubeitragssatzung werden Grundstücke, die an einer Erschließungsstraße liegen, nach Entstehung des Anspruchs auf Erschließungsbeiträge von der Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge verschont. Die Schonfrist liegt bei 15 Jahren. Der Rat beschließt einstimmig die Grundstücke an der Straße „Birkenweg“ in der Abrechnungseinheit Beul im Jahr 2035 erstmals zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in ihrer Abrechnungseinheit heranzuziehen.

Die bisherige Hausnummerierung in den Straßen „Hauptstraße“, „Gartenstraße“ sowie „Am Sonnenhang“ ist nicht schlüssig und die Grundstücke für Ortsfremde, Krankenwagen oder Feuerwehr nicht schnellstmöglich auffindbar. Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Verwendung von einheitlichen Nummerierungsgrundsätzen innerhalb des Gemeindegebiets, um Ortsfremden, aber auch Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen, schnellstmöglich bei Unglücksfällen das Auffinden des Grundstückes zu ermöglichen. Maßgeblicher Zweck ist nicht erst die Abwehr konkreter Gefahren im polizeilichen Sinne, sondern schon die Vermeidung von Orientierungsschwierigkeiten und Verwechselungen. Der vorgesehenen Hausnummerierung wird zugestimmt. Alle Hausbesitzer werden demnächst von der Verwaltung angeschrieben und angehört.

Der Eilentscheidung zur Vergabe der Elektroarbeiten am Dorfgemeinschaftshaus durch den Ortsbürgermeister und die Beigeordneten wird vom Rat zugestimmt.
Der Auftrag in Höhe von 19.85,92 € wird an die Firma ME Michels Elektrotechnik, Höhr-Grenzhausen vergeben.

Abschließend informiert Ortsbürgermeister Rainer Düngen über folgendes: Die Ortsgemeinde erhält vom Land eine Zuwendung in Höhe von 72.600 € aus Dorferneuerungsmitteln für die Umfeldgestaltung am neuen Dorfgemeinschaftshaus. Damit beträgt die Gesamtförderung zur Errichtung eines zentralen Dorfplatzes mit Dorfgemeinschaftshaus und Spielplatz 270.000 €.
Die Klage gegen den Beitragsbescheid - Vorausleistung des Erschließungsbeitrags „Am Sonnenhang“ - wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen und ist rechtskräftig.
Für die Aufschüttung der Gemeindewiese „In der Heide“ wird nach Besichtigung mit der Naturschutzbehörde ein Antrag gestellt.

Für das Dorfgemeinschaftshaus wurden bisher Aufträge für insgesamt 243.000 € vergeben. Für dieses Jahr kann eine Landesförderung von 140.000 € abgerufen werden. Der Gemeindeanteil wird aus der Rücklage finanziert.

Die Bauherren im Neubaugebiet Lindenweg werden schriftlich aufgefordert die naturschutzrechtlichen Belange des Bebauungsplanes einzuhalten. Da hier die Grundzüge der Planung betroffen sind, kann keine Befreiung erteilt werden.

Zu Beginn der Corona-Pandemie recherchierte der Ortsgemeinderat die Versorgungslage, insbesondere der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Erfreulich ist, dass alle ausreichend, meist durch Familienangehörige oder Nachbarn, versorgt sind.
Der Holzpavillon auf dem Spielplatz muss wegen der Neugestaltung des Dorfplatzes abgebaut werden. Zunächst soll über das Mitteilungsblatt nachgefragt werden, ob es Interessierte gibt, die den Pavillon abbauen und nutzen möchten. (PM)




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