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Nachricht vom 04.06.2020 |
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Region |
Energietipp zur Wahl von Grundstück und Grundriss |
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Mit der Wahl des Grundstücks wird die erste Entscheidung darüber getroffen, wie ein Haus einmal aussehen wird – vor allem, wenn es mit wenig Heizenergie auskommen soll. Die Lage zu anderen Gebäuden, großen Bäumen und Grünflächen nimmt durch Lichtverhältnisse, Zufahrtsmöglichkeiten und erhaltenswerten Aussichten, Einfluss auf den Hausentwurf. |
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Kreisgebiet. Bei Anlage von Balkon, Terrasse und Wintergarten ist der Lichteinfall wichtig, aber auch der innere Grundriss sollte nach energetischen Kriterien zoniert sein: Lagerräume, Treppenhäuser und selten beheizte Räume nach Norden, niedrig beheizte nach Osten, Aufenthaltsräume sowie Kinderzimmer nach Süden oder Westen. Idealerweise ist die Hausfront nach Süden hin orientiert. Der Wärmegewinn durch die Sonneneinstrahlung kann besonders in den Übergangszeiten den Heizwärmebedarf senken. Andererseits sollte die Fensterfläche nicht mehr als etwa 30 Prozent der Südwand betragen, sonst wird es im Sommer zu heiß und die winterlichen Wärmeverluste übersteigen insgesamt die solaren Gewinne. Nordfenster sollten kleiner bemessen sein, um in der kalten Jahreszeit den Wärmeverlust gering zu halten.
Allerdings: Eine gute Dämmung senkt den Heizenergiebedarf effizienter als große Sonneneintragsfenster. Darüber hinaus ist ein kompakter Grundriss ohne Erker, Vorsprünge und Einschnitte energetisch sinnvoll. Dies muss nicht langweilig oder unästhetisch sein, Elemente wie unbeheizte Wintergärten oder thermisch abgetrennte Balkone bieten vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten ohne Energie zu verschwenden. Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen anderen Details des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
Die telefonische Beratung ist kostenfrei. Die nächsten Beratungstermine der Energieberater finden wie folgt statt:
- in Betzdorf am Mittwoch, 01.07.20 von 12.30 bis 16.15 Uhr
- in Altenkirchen am Donnerstag, den 25.06.20 von 12.00 – 18.00 Uhr
Die Beratungen werden telefonisch durchgeführt. Eine Terminvereinbarung ist dafür erforderlich unter 0800 / 60 75 600 (kostenlos). (PM) |
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Nachricht vom 04.06.2020 |
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