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Nachricht vom 08.06.2020
Region
Lockerungen und Regelungen in Corona-Zeiten in Bitzen
Seit März diesen Jahres leben Bürger in Deutschland mit Einschränkungen, die sie so vorher nicht kannten. Die hohe Anpassungsfähigkeit der Gesellschaft in unserer Region trägt Früchte: Laut momentanem Stand gibt es keine Neuinfektionen im gesamten Kreis Altenkirchen, in der Verbandsgemeine Hamm wurde bis dato nur eine Infizierung mit dem Corona-Virus gemeldet.
Blick auf Bitzen (Foto: <a href=https://bitzen-online.de/ target=_blank>bitzen-online.de</a>Bitzen. Diese Zahlen lassen Lockerungen zu, die einen Teil des gesellschaftlichen Lebens und der Vereinstätigkeit wieder möglich machen. Dazu stellte die Verbandsgemeinde Hamm ihren Kommunen diverse Hygienekonzepte zur Verfügung. Die Ortsgemeinde Bitzen informiert gemeinsam mit den beheimateten Vereinen über die örtliche Umsetzung

Die Ortsgemeinde Bitzen versammelte sich sodann schnellstmöglich mit Vertretern der Bergvereine am Mittwoch, den 3. Juni 2020. Die Versammlung fand im Außenbereich der Mehrzweckhalle St. Andreas Haus statt, sodass der Austausch unkompliziert unter den geltenden Abstandsregeln stattfinden konnte. Ortsbürgermeister Armin Weigel informierte über die aktuell geltenden Regeln und zitierte aus den von der VG bereitgestellten Hygienekonzepten. Im Fokus standen hier die Pläne für Außenveranstaltungen bis zu 100 Personen und der Hygieneplan Hallensport.

Ersterer wird in Bitzen wichtig, wenn es um angefragte Privatveranstaltungen an der Grillhütte geht. Während die direkt nebenliegende Jugendhütte, sowie das Clubheim am Sportplatz und der Bergtreff in Dünebusch, weiterhin geschlossen bleiben, sind unter Einhaltung der Auflagen aus dem Hygienekonzept für Außenveranstaltungen Veranstaltungen an der Grillhütte durchaus wieder möglich. Die Regelungen sehen vor, dass ein Abstandsgebot von 1 Person pro 10 qm Fläche eingehalten werden muss. Außerdem müssen die aktuell geltenden Regelungen in Bezug auf den Verzehr von z. B. Getränken beachtet werden.
Anliegend stehen auf dem Gelände von außen zugängliche Toiletten zur Verfügung, die mit Einmalhandtüchern aus Papier sowie geeigneten Waschmöglichkeiten ausgestattet sind. Die Örtlichkeiten sind so gebaut, dass die Nutzung nur mit jeweils einer Person möglich ist. Neben diesen hier aufgeführten Beispielen aus der Hygieneverordnung zählen noch weitere Auflagen, die der Nutzung der Grillhütte und der Außenanlagen zu Grunde liegen. Wichtig ist, dass wie bei einem Restaurantbesuch eine Teilnehmerliste zu führen ist, um die Kontaktnachverfolgbarkeit sicherzustellen. Außerdem ist für die Einhaltung der Regeln eine verantwortliche Person zu bestimmen. Weitere Informationen zu den Nutzungsmöglichkeiten vor Ort können interessierte Personen gerne direkt bei der Ortsgemeinde Bitzen erfragen. Die Kontaktdaten stehen dazu auf der Website www.bitzen-online.de zur Verfügung.

Zweites Thema der Zusammenkunft aus Ortsgemeinde und Vereinen behandelte die Nutzung der Mehrzweckhalle St. Andreas Haus. Hierzu erfolgte bereits eine Information im Rahmen der Nutzung von Sporthallen im gesamten Kreis Altenkirchen. Diese sollen bis zum Ende der Sommerferien Mitte August geschlossen bleiben. Auch die Nutzer des St. Andreas Hauses waren sich einig, dass die Hygieneauflagen so vor Ort nicht umsetzbar sind. Möglichkeiten für Sport im Außenbereich stehen jedoch relativ großzügig zur Verfügung. Der Sportverein TuS Germania Bitzen berät sich regelmäßig intern über die Aufnahme eines Trainingsbetriebes im Fußball sowie Breitensport und informiert die Mitgliedergemeinschaft entsprechend.

Neben dem örtlichen Sportverein nutzt unter anderem auch die Tanzgruppe „Flamingos“, bekannt aus dem regionalen Karneval, das St. Andreas Haus als Trainingsstätte. Da dies nun noch nicht wieder möglich sein wird, wurden die Verantwortlichen hier kreativ: Das Tanztraining der Flamingos findet in den nächsten Wochen auf dem Bolzplatz in Dünebusch statt. Die Fläche bietet genug Platz für das Einhalten der Abstandsregeln. Die Vertreter der Tanzgruppe hatten bereits ein eigenes Hygienekonzept vorbereitet, welches vorsieht, dass die Gruppe aufgeteilt in je die Hälfte der Tänzerinnen und Tänzer trainieren wird. Das Tanztraining sieht weiterhin vor, dass auf das Üben von Tanzeinheiten mit Körperkontakt, wie etwa Hebefiguren, verzichtet wird. Ein gutes Beispiel, wie man trotz eingeschränkter Möglichkeiten einem Sport in der Gruppe nachgehen kann.

Abschließend wurde noch über in diesem Jahr geplante Veranstaltungen in Bitzen und Dünebusch gesprochen. Die Vertretet der einzelnen Vereine informierten hierzu wie folgt:

Bürger- und Nachbarschaftshilfeverein
Nach der letzten Besprechung sollen in diesem Jahr keine Veranstaltungen mehr stattfinden. Dazu zählen die offenen Gärten und auch das Apfelfest.

Ortsgemeinde
Das Jugendcamp wurde in Absprache mit der Ortsgemeinde Forst abgesagt. Als kleine Entschädigung wird ein kleines Onlineangebot für die Kinder- und Jugendlichen angeboten. Hierzu wird es zu gegebener Zeit weitere Informationen geben. Weiterhin wird auch kein Sommerfest am Bergtreff in Dünebusch stattfinden können.

TuS Germania Bitzen
Das im Herbst angesiedelte Kartoffelfest wird in diesem Jahr leider nicht durchgeführt. Die Saison 19/20 wurde in der Kreisliga abgebrochen. Der Vorstand stellte heraus, dass man abwarten müsse und den Vereinsbetrieb flexibel wieder aufnehmen könne, wenn dies aus etwaigen neueren Regelungen umgesetzt werden kann. Angesprochen wurde auch, dass der turnusmäßig in diesem Jahr geplante Weihnachtsmarkt ebenfalls betroffen sein könne.

Männergesangsverein Dünebusch
Das im Oktober geplante Schnitzel- und Schlemmerfest wird nicht organsiert. Das im nächsten Jahr großanstehende 100-jährige Jubiläum sollte eigentlich mit einem Sängerfest gefeiert werden. Die Pläne dazu sind noch nicht vom Tisch, eine endgültige Entscheidung hierzu wird Ende August gefällt. Der Vereinsvorstand wägt die Verantwortung, sowie alle Risiken stetig neu ab.

Jugendhütte Bitzen
Das Jubiläumsfest zum 40-jährigen Bestehen wird nicht wie geplant am ersten Augustwochenende 2020 gefeiert. Ganz nach dem Motto „aufgeschoben ist nicht aufgehoben“ hat der Jugendrat bereits ein Datum im Jahr 2021 im Kopf. Auch hier wird die endgültige Entscheidung der dann gegebenen Situation abgewartet.

Schlussendlich sind sich alle Kulturträger auf dem Berg einig: Es gilt, die Situation zeitlich gesunden Abständen immer wieder neu zu bewerten und vernünftige Entscheidungen zu treffen. Als Richtlinie gelten die Empfehlungen der Verbandsgemeinde Hamm, sowie zusätzlich die der vereinsnahen Verbände, wie dem Fußballverband oder dem Chorverband.

Die hier genannten Informationen beziehen sich auf den jetzigen Stand nach Kenntnislage Anfang Juni 2020. Alle Änderungen, die auch die hiergenannten Pläne beeinflussen, werden natürlich entsprechend berücksichtigen. Sollte es z.B. möglich sein, eine eigentlich geplante Veranstaltung doch noch durchzuführen, werden Ortsgemeinde und Vereine darüber explizit berichten und alle Updates schnellstens bekanntgeben. (PM)
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