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Nachricht vom 18.06.2020 |
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Region |
Wärmedämmung – werden berechnete Einsparungen erreicht? |
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Wärmedämmung funktioniert, das ist in Forschung und Praxis längst bewiesen. Um den Einfluss der Dämmmaßnahmen auf den Gesamtenergiebedarf für ein bestimmtes Gebäude zu berechnen, muss ein Energieberater sämtliche Gebäudedaten erfassen. Dabei wird zunächst der Energiebedarf der Ausgangssituation berechnet. |
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Kreisgebiet. Dieser sollte mit den vorliegenden Energieverbrauchswerten abgeglichen werden. Neben den technischen Daten der Gebäudehülle und der Heizungsanlage sollten auch das Verhalten der Bewohner sowie die örtlichen klimatischen Bedingungen in die Berechnung einfließen. Wenn die Ausgangssituation realistisch abgebildet ist, lässt sich die Auswirkung einer Dämmmaßnahme gut ermitteln. Um Einsparprognosen zu berechnen, müssen Energieberater sehr sorgfältig bei den Berechnungen vorgehen und Erfahrung mitbringen. Sie sollten auch berücksichtigen, dass die mittlere Raumtemperatur in rundum gedämmten Häusern in der Regel höher ist als in ungedämmten Häusern.
Wird das vernachlässigt, werden die Einsparungen oft überschätzt. Auch bei der Ausführung von Dämmmaßnahmen kann es zu Fehlern kommen, die dazu führen, dass Einsparungen geringer ausfallen als prognostiziert. Daher ist eine Baubegleitung zur Qualitätssicherung durch einen Energieberater oder Architekten vor allem bei umfangreicheren Maßnahmen meist gut angelegtes Geld.
Weitere Details zur Wärmedämmung aber auch zu anderen Fragen erläutern die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
Die Telefonische Beratung ist kostenfrei. Die nächsten Beratungstermine der Energieberater finden wie folgt statt:
- in Betzdorf am Mittwoch, 01.07.20 von 12.30 bis 16.15 Uhr
- in Altenkirchen am Donnerstag, den 23.07.20 von 12.00 – 18.00 Uhr
Die Beratungen werden aktuell an den meisten Standorten telefonisch durchgeführt. Eine Terminvereinbarung ist dafür erforderlich unter 0800 / 60 75 600 (kostenlos).
Eine persönliche Beratung ist an einzelnen Standorten unter Einhaltung der lokalen Hygienevorschriften wieder möglich. Bitte erfragen Sie bei der Terminvereinbarung, an welchen Standorten in Ihrer Region persönlich beraten wird. (PM) |
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Nachricht vom 18.06.2020 |
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