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Nachricht vom 06.08.2020
Region
Keine heiße Asche in die Mülltonnen geben
Um zu vermeiden, dass Mülltonnen im Landkreis Altenkirchen infolge von nicht vollständig ausgekühlten Ascheresten in Brand geraten, gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises hierzu einige Tipps.
(Foto: AWB)Altenkirchen. Sofern in Haushalten Asche als Abfallprodukt entsteht ist es wichtig, diese erst dann in die Restabfalltonne zu schütten, wenn sie vollständig erkaltet ist. Man sollte sich dabei nicht täuschen lassen, auch wenn die Asche von außen schon erloschen erscheint. Im Inneren kann sie noch glühen und dann verheerende Folgen haben. Mit Luft können selbst kleinste Glutreste in Verbindung mit Abfällen zu gefährlichen Schwelbränden und zu offenem Feuer in der Mülltonne oder sogar in den Müllsammelfahrzeugen führen. Dann besteht höchste Gefahr, ganz zu schweigen von möglichen Sachschäden an Gebäuden etc.
„Bei Asche immer Vorsicht walten lassen. Lieber noch einige Tage länger warten, bis die Asche in die Tonne gefüllt wird. Geben Sie die Asche am besten in einen Metallbehälter mit Deckel und lassen sie diesen mindestens 36 Stunden abkühlen. Erst danach in die Restabfalltonne einfüllen“, so Abfallberater Erich Seifner vom AWB.

Keine Asche in die Biotonne geben
Holz-, Kohle- und Grillaschen gehören ausschließlich in die graue Restabfalltonne. In die Biotonne darf keine Asche eingegeben werden. Der AWB bittet um Verständnis dafür, denn die falsch sortierte Asche stört bei der weiteren Verarbeitung der Bioabfälle den Verwertungsprozess. Sehen Müllwerker offenkundig Asche in der Biotonne, so wird diese möglicherweise nicht entleert.

Beschädigte Behälter umgehend melden
Ist eine Abfalltonne beschädigt, egal durch Hitze oder mechanische Einwirkungen, dann setzen Sie sich bitte direkt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb über die Homepage www.awb-ak.de oder die Abfall-App in Verbindung. Dort wird der Schaden aufgenommen und schnellstmöglich ein Tonnentausch „defekt gegen ganz“ veranlasst. Wurde die Mülltonne durch heiße Asche, Brand oder Mutwilligkeit beschädigt bzw. zerstört, trägt der verantwortliche Bürger die Kosten für die Ersatztonne und den Behältertausch. (PM)
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