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Nachricht vom 10.09.2007 |
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Region |
Totes Baby: 16-Jährige angeklagt |
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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen Totschlags gegen die 16-Jährige aus Herdorf erhoben, die am 1. Weihnachtstag 2006 ihr Neugeborenes getötet und anschließend auf einer Wiese nahe der Heller abgelegt hatte. Der in einer Plastiktüte verstaute Leichnam des Babys war am 7. März von einer Fußgängerin gefunden worden. |
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Koblenz/Herdorf. Die 16-Jährige, die am 25. Dezember 2006 einen Jungen heimlich zur Welt gebracht und ihn im Bestreben, sein Schreien zu unterdrücken, erstickt hatte, muss wegen Totschlags vor Gericht. Das hat am Montag, 10. September, die Staatsanwaltschaft in Koblenz bekanntgegeben. Der Leichnam des Säuglings war am 7. März dieses Jahres gegen 16 Uhr am Stadtrand von Herdorf, nahe der Heller, von einer Fußgängerin, in einer Plastiktüte verstaut, aufgefunden worden. Nach einer aufwendigen Fahndung war die junge Mutter anhand einer abgegebenen, freiwilligen Speichelprobe, eindeutig identifiziert worden und hatte die Tat gestanden.
In ihrer Vernehmung hatte die junge Mutter angegeben, das Kind am 25. Dezember 2006 zu Hause zur Welt gebracht zu haben. Um auch die Geburt nach einer verheimlichten Schwangerschaft nicht bekannt werden zu lassen, hatte sie dem Säugling, als dieser schrie, wiederholt den Mund zugehalten. Eine Tötungsabsicht hatte die junge Mutter in ihren Vernehmungen stets verneint.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz geht davon aus, dass bei der Tat keinerlei Mordmerkmale wie etwa Heimtücke oder Grausamkeit vorliegen. Deshalb, so heißt es in einer Pressemitteilung, gehe man von Totschlag aus. Wann die Hauptverhandlung gegen die 16-Jährige stattfinden wird, steht noch nicht fest. Wegen ihres jugendlichen Alters wird die Tat nicht öffentlich verhandelt werden. Die Mindeststrafe für Erwachsene bei Totschlag beträgt fünf Jahre. Angesichts der Jugend der Angeklagte dürfte sie mit einer erheblich geringeren Strafe davonkommen. (rs)
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Mit diesem Fahndungsplakat gingen die Ermittler im März an die Öffentlichkeit. |
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Nachricht vom 10.09.2007 |
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