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Nachricht vom 20.09.2020 |
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Wirtschaft |
Ärger beim Stromversorgerwechsel - Preisänderung trotz Garantie |
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Wer schon einmal den Strom- oder Gasanbieter gewechselt hat, weiß: Viele Anbieter locken neue Kunden neben den Zauberworten wie „Neukundenbonus“ und „Sofortbonus“ auch mit der verheißungsvollen „Preisgarantie“. Dass der Strompreis in Deutschland aber aus mehreren Bestandteilen besteht und sich Garantien oft nur auf einen Teil des Preises beziehen, ist vielen nicht bekannt. |
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Koblenz. Viele Anbieter erläutern das allenfalls in den vertraglich vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen – dem sogenannten Kleingedruckten. Was ist nun aber mit Anbietern, die mit fadenscheinigen Begründungen den vereinbarten Energiepreis trotz Garantie ändern?
„Nur wenige Verbraucher sind darüber informiert, dass bei jeder Preisänderung ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht besteht“, stellt Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale, klar. Verbrauchern, denen während des laufenden Vertrages eine Preiserhöhung angekündigt wird, empfiehlt die Verbraucherzentrale eine genaue Prüfung, um bei Bedarf zeitnah kündigen zu können.
Ein Einstieg in die Rechtslage kann am Servicetelefon Energierecht telefonisch 0800 60 75 500 vermittelt werden. Das Telefonat ist kostenlos. Fragen zum Wechsel des Strom- und Gasanbieters beantwortet der Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale der Verbraucherzentrale persönlich in Koblenz. Er gibt auch Hilfestellung beim Tarifvergleich.
Die Beratung findet alle 14 Tage mittwochs in der Beratungsstelle Koblenz, Entenpfuhl 37, 56068 Koblenz statt und kostet 17,55 Euro. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich, unter Telefon 0261/12727, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp. VZ-RLP
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Nachricht vom 20.09.2020 |
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