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Nachricht vom 05.10.2020
Region
Energietipp: Ein Thermostatventil ist kein Wasserhahn
Wenn es kalt ist, wird das Thermostatventil am Heizkörper oft reflexhaft voll aufgedreht, in der Hoffnung den kalten Raum damit am schnellsten warm zu bekommen. Steht das Ventil auf Stufe 3, wird der Raum jedoch genauso schnell warm wie auf Stufe 5.
Thermostatventil auf Stufe zwei. (Foto: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.)
Kreis Altenkirchen. Der wesentliche Unterschied: sind etwa 20 Grad Raumtemperatur erreicht, schließt das Ventil automatisch, wenn es auf Stufe 3 steht. Bei Stufe 5 heizt der Heizkörper jedoch weiter und der Raum wird meist viel zu warm. Mit der Einstellung der Stufe wählt man also eine Wunschtemperatur aus, die erreicht werden soll. Die wichtigste Funktion des Thermostatventils ist es, ohne ständiges Nachjustieren des Nutzers, die Raumtemperatur auf der gewählten Stufe konstant zu halten.

Im Ventilkopf befindet sich eine Ausdehnungsmasse, häufig eine Flüssigkeit oder ein Gas. Steht der Regler auf Stufe 3, liegt die Zieltemperatur normalerweise bei etwa 20 Grad. Ist es im Raum kälter, zieht sich die Ausdehnungsmasse zusammen und bewirkt eine Öffnung des Ventils; ist es im Raum wärmer, dehnt sich die Masse aus und das Ventil schließt. Daher kann es auch bei aufgedrehtem Ventil vorkommen, dass der Heizkörper zeitweise abkühlt.
Noch bequemer sind sogenannte programmierbare Thermostatventile: Mit ihrer Hilfe lassen sich für verschiedene Tageszeiten unterschiedliche Temperaturen einstellen. Funkthermostate, lassen sich mittlerweile auch über Internet und entsprechende Apps fernsteuern.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haus-halten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Beratung in unseren Stützpunkten ist persönlich, individuell und anbieterunabhängig. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Beratungstermine der Energieberater finden wie folgt statt:

- in Betzdorf am Mittwoch, 04.11.20 von 12.30 bis 16.15 Uhr. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
- in Altenkirchen am Donnerstag, den 22.10.20 von 12.00 – 18.00 Uhr. Voranmeldung unter 02681/850.

Die Beratungen werden aktuell an den meisten Standorten telefonisch durchgeführt.
Eine persönliche Beratung ist an einzelnen Standorten unter Einhaltung der lokalen Hygienevorschriften wieder möglich. Bitte erfragen Sie bei der Terminvereinbarung, an welchen Standorten in Ihrer Region persönlich beraten wird. (PM)
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