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Nachricht vom 12.10.2020 |
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Region |
Energietipp: Frischluft muss rein – aber wie? |
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In jedem Haus, in dem Menschen wohnen, muss gelüftet werden – das weiß jeder. Die oft erwähnte „atmende Wand“ gibt es nicht – weder in gedämmten noch in ungedämmten Gebäuden. Und auch durch Fugen und Ritze in der Gebäudehülle kommt selbst in Altbauten zu wenig Luft rein, als dass man auf aktives Lüften verzichten könnte. |
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Kreis Altenkirchen. Feuchtigkeit und weitere (Schad)Stoffe müssen raus aus dem Haus und Sauerstoff zum Atmen rein. Daher muss bei der Neubauplanung frühzeitig darüber nachgedacht werden, wie der Luftwechsel dauerhaft sichergestellt werden soll. Die Fensterlüftung ist die kostengünstigste Lösung – erfordert aber aktives Mitdenken. Wie lange mache ich die Fenster auf und wann muss man dran denken, sie auch wieder zu schließen, besonders, wenn man das Haus verlässt? Nach dem Schließen der Fenster wird die Luft zunehmend wieder schlechter bis zum nächsten Öffnen. Oft sind die Fensterbänke vollgestellt, was das komplette Öffnen umständlich macht.
Der Einbau einer Lüftungsanlage ist zwar teurer, aber sie sorgt automatisch für einen hohen Raumluftkomfort. Eine einfache Abluftanlage kostet im Einfamilienhaus bis zu viertausend Euro und mit zusätzlicher Wärmerückgewinnung etwa das Doppelte. Sie verbraucht zusätzlich Strom, aber mit einer Wärmerückgewinnung spart sie ein Mehrfaches an Energie wieder ein. Bei regelmäßiger Reinigung bzw. dem Austausch der notwendigen Filter, hat man dauerhaft eine gleichbleibend gute Luft und durch den Einbau eines Pollenfilters freuen sich Heuschnupfengeplagte über eine Entlastung im Frühjahr und Sommer.
Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen anderen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Beratungstermine der Energieberater finden wie folgt statt:
- in Betzdorf am Mittwoch, 04.11.20 von 12.30 bis 16.15 Uhr. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
- in Altenkirchen am Donnerstag, den 22.10.20 von 12.00 – 18.00 Uhr. Voranmeldung unter 02681/850.
Die Beratungen werden aktuell an den meisten Standorten telefonisch durchgeführt.
Eine persönliche Beratung ist an einzelnen Standorten unter Einhaltung der lokalen Hygienevorschriften wieder möglich. Bitte erfragen Sie bei der Terminvereinbarung, an welchen Standorten in der Region persönlich beraten wird. (PM)
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Nachricht vom 12.10.2020 |
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