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Nachricht vom 28.10.2020 |
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Region |
Strom- und Heizkosten im Blick – Monatlicher Zähler-Check |
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Jedes Jahr erwartet man gespannt die Jahresrechnung für Strom- und Heizkosten. Wer neue sparsame Geräte angeschafft hat, will natürlich den Erfolg auf der Verbrauchsabrechnung sehen. Wenn der Jahresverbrauch dann aber wider Erwarten nicht gefallen, sondern angestiegen ist, muss man sich auf die Suche nach den Energiefressern machen. Welche anderen neuen Geräte sind im Haushalt verwendet worden? Welche Geräte sind häufiger genutzt worden als im Vorjahr? |
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Kreis Altenkirchen. Wer immer über den Energieverbrauch informiert sein will, prüft regelmäßig die Zählerstände. So kann der Verbrauch dokumentiert werden und es können gegebenenfalls Anpassungen bei Nutzung und Geräteausstattung vorgenommen werden. Bei der Hochrechnung auf einen kompletten Jahresverbrauch ist zu berücksichtigen, dass der Stromverbrauch in den Sommermonaten nur leicht niedriger ist als in den Wintermonaten. Beim Heizungsverbrauch ist das natürlich anders. Hier helfen zur Orientierung die sogenannten Gradtagszahlen, die auf den Messungen des Deutschen Wetterdienstes beruhen. So entfallen 19 % des Heizenergieverbrauchs auf die 6 Monate von April bis September. Im 20-jährigen Durchschnitt liegt der Heizenergieverbrauch allein für Januar und Februar in der Summe bei gut 30 % des Jahresverbrauchs.
Wer seinen Strom- und Heizenergieverbrauch bewerten will, kann dies über einen Kurz-Check auf der Homepage der Verbraucherzentrale. Hinweise über effiziente Energiesparmaßnahmen erhalten Sie in der persönlichen Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Beratungstermine der Energieberater finden wie folgt statt:
- in Betzdorf am Mittwoch, 02.12.20 von 12.30 bis 16.15 Uhr. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
- in Altenkirchen am Donnerstag, den 26.11.20 von 12.00 – 18.00 Uhr. Voranmeldung unter 02681/850.
Die Beratungen werden aktuell an den meisten Standorten telefonisch durchgeführt.
Eine persönliche Beratung ist an einzelnen Standorten unter Einhaltung der lokalen Hygienevorschriften wieder möglich. Bitte erfragen Sie bei der Terminvereinbarung, an welchen Standorten in Ihrer Region persönlich beraten wird. (PM)
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Nachricht vom 28.10.2020 |
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