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Nachricht vom 17.09.2010
Region
Rüddel: Fahrberechtigungen für Ehrenamtliche erleichtern
Die Einsatzfähigkeit der Rettungskräfte auch im Kreis Altenkirchen muss erhalten bleiben. Deshalb müsse der Erwerb von Fahrberechtigungen für Ehrenamtliche zum Führen von Einsatzfahrzeugen deutlich erleichtert werden. Darauf ziele der Gesetzesentwurf der christlich-liberalen Koalition hin, so der heimische Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel in einer Pressemitteilung.
Kreis Altenkirchen. "Auch im Landkreis Altenkirchen kann und soll die Einsatzfähigkeit von Rettungsorganisationen zukünftig noch erhöht werden. Denn die christlich-liberale Koalition hat vereinbart, das Straßenverkehrsgesetz zugunsten der bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den technischen Hilfsdiensten ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern weiter zu verbessern", sagt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel in einer Presseerklärung.
So zielten der von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) auf den Weg gebrachte Gesetzesentwurf sowie die Gesetzesinitiative der Länder darauf ab, für ehrenamtlich Tätige den Erwerb der Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen deutlich zu erleichtern.

Konkretes Ziel sei dabei der vereinfachte Zugang zur Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Die von den Ländern angestrebte Einführung einer Sonderfahrberechtigung sieht für deren Erwerb eine organisationsinterne Einweisung und Prüfung vor. Dabei muss der Fahrer oder die Fahrerin mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.

"Das bedeutet eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bereits 2009 gegen zähe Widerstände des damaligen Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) bis 4,75 Tonnen durchgesetzten Feuerwehr-Führerscheins. Mehr war damals mit der SPD nicht zu machen", erklärt der Abgeordnete.
Rüddel: "Hintergrund ist, dass seit 1999 mit der Fahrerlaubnis Klasse B bloß noch Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ist hingegen eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich. Nur Führerscheinbesitzer, die vor dem 1. Januar 1999 ihre Fahrerlaubnis (alte Klasse 3) erworben haben, sind davon ausgeschlossen. Mit dem neuen Führerschein wird die Einsatzeffizienz der Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsdienste enorm gesteigert."
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