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Nachricht vom 30.09.2010 |
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Vereine |
Experten: Ehrenamtliche brauchen eine Versicherung |
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Wer sich ehrenamtlich engagieren möchte, sollte sich vorher informieren, ob er dabei ausreichend versichert ist. Dies war wohl die wichtigste Aussage, die bei der Informationsveranstaltung „Versicherungsschutz im Ehrenamt“ der Westerwälder Koordinations- und Informationsstelle für Selbsthilfe (WEKiss) in der Selterser Festhalle gemacht wurde. |
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Westerwaldkreis. Hanne Wiesenmaier-Löhr, pädagogische Mitarbeiterin bei WEKiss, begrüßte rund 100 Interessierte aus Vereinen und Selbsthilfegruppe zu der Informationsveranstaltung unter dem Motto "Versicherungsschutz im Ehrenamt".
Cornelia Poignie von der Abteilung Sport und Ehrenamt/Referat Ehrenamtsförderung beim rheinland-pfälzischen Innenministerium gab zunächst einen Überblick über die Aufgaben ihrer Abteilung und nannte den Zuhörern eine Reihe von Informationsquellen zum Thema. Die Geschäftsstelle Ehrenamt beim Innenministerium unterstützt demnach Organisationen und fördert Einzelprojekte. Darüber hinaus unterstütze sie engagierte Bürger durch den kommunalen Ehrenamtspreis, für den Kommunen noch bis zum 10. November Ehrenamtsprojekte anmelden können.
Versicherungsfachmann Dirk Trendner vom Sportbund Pfalz erläuterte anschließend am Beispiel großer Organisationen, wie Vereine ihre Mitglieder oder beispielsweise Veranstaltungen versichern können. In der Regel handelt es sich dabei um Unfall- und/oder Haftpflichtversicherungen, die über Rahmenverträge mit privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Das gilt auch für die Kirchen. „Mitglieder von eingetragenen Vereinen sollten sich erkundigen, ob der Verein, in dem sie Mitglied sind, selbst entsprechende Versicherungen abgeschlossen hat oder über einen Dachverband versichert ist“, empfahl Trendner. Ehrenamtler, die im caritativen Bereich tätig sind, sind laut Trendner in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Im Fall, dass ein ehrenamtlich engagierter Bürger selbst unfallversichert und die Organisation, für die er tätig ist, ebenfalls eine Unfallversicherung abgeschlossen hat, können im Schadensfall Leistungen beider Versicherungen in Anspruch genommen werden, da es sich hierbei um eine so genannte „Summenversicherung“ handele, betonte Trendner. Der Versicherungsexperte riet Vereinen auch zu einer Haftpflichtversicherung, um ehrenamtlich tätige Mitglieder gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzusichern.
Wer in einer nicht eingetragenen Organisation ohne Dachverband (so genannte „lose Zusammenschlüsse“) Mitglied ist, kann im Ernstfall Versicherungsleistungen über die Ehrenamtsversicherung des Landes Rheinland-Pfalz in Anspruch nehmen. Cornelia Poignie wies darauf hin, dass dies für Ehrenamtliche oder freiwillig Tätige gilt, die ihre Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ausüben oder deren Engagement von Rheinland-Pfalz ausgeht (z.B. bei Exkursionen, die Landesgrenze überschreitenden Veranstaltungen, Aktionen oder ähnliches). Die ehrenamliche oder freiwillige Tätigkeit muss dabei in so genannten „rechtlich unselbstständigen Strukturen“ stattfinden. Insofern werden Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen usw. nicht aus der Pflicht entlassen, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen selbst zu sorgen.
Trotz dieser Informationen blieben vor allem bei Vertretern von Selbsthilfegruppen und ähnlichen Zusammenschlüssen noch Fragen zu speziellen Aspekten ehrenamlicher Tätigkeit in ihren jeweiligen Organisationen offen. Die beiden Referenten erklärten ihre Bereitschaft, bei der Suche nach Lösungen behilflich zu sein. Sie sind telefonisch unter folgenden Rufnummern erreichbar: 0 61 31 / 16 38 77 (Cornelia Poignie) oder 0 63 1 / 34 11 228. (art)
Weitere Informationen:
Flyer zur Ehrenamtsversicherung
Flyer zum Ehrenamtspreis
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Nachricht vom 30.09.2010 |
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