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Nachricht vom 11.01.2021 |
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Region |
Teils wütender Angeklagter profitiert von Geduld des Gerichts |
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Letztlich blieb es zunächst einmal bei den Vorwürfen: Vor dem Altenkirchener Amtsgericht wurde am Montagmorgen (11. Januar) eine Verhandlung vertagt, weil Richter Volker Kindler im Gespräch mit dem Angeklagten den Hergang der Ereignisse im August 2019 und im Juni 2020, aus der sich die Beschuldigungen ergeben hatten, nicht intensiver aus Sicht des Mannes eruieren konnte. |
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Altenkirchen. Da war schon eine gehörige Portion Geduld im Spiel. Immer und immer wieder versuchte Volker Kindler als Richter am Amtsgericht Altenkirchen in einer Verhandlung am Montagmorgen (11. Januar), Details zu zwei Vorfällen zu klären, die zu einer zusammengefassten Anklage geführt hatten, der sich ein Mann aus der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld gegenübersieht. Letztendlich brach Kindler sein Vorhaben, das er unter das Motto "strukturiertes Vorgehen" gestellt hatte, ab, weil die Gegenseite offenbar kaum an einer Darstellung der Dinge aus ihrer Sicht interessiert war. Deshalb verfügte er, dass dem Beschuldigten, der alleine erschienen war, beim nächsten Termin ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird. Dem Mann werden, wie die Vertreterin der Staatsanwalt darlegte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung zur Last gelegt.
Eine Menge Fingerspitzengefühl
Kindler bewies während der Befragung eine Menge Fingerspitzengefühl und ließ den Mann, der zunächst einmal 13 Minuten Verspätung zum anberaumten Termin "mitgebracht" hatte, ob seines teils ungebührlichen Verhaltens ungeschoren davon kommen. Immer lauter werdend, auf den Tisch schlagend und teils Beschimpfungen - beim Verlassen des Saals auch in Richtung der beiden als Zeugen geladenen Polizisten - äußernd, bewahrte Kindler die Ruhe, nachdem der Beschuldigte schon beim Verlesen der möglichen Verfehlungen der Amtsanklägerin ins Wort gefallen war, die lautstark und sehr bestimmt gekontert hatte: "Ich rede jetzt!".
Beleidigungen der Polizei?
Den offiziellen Worten nach soll der zum Tatzeitpunkt im August 2019 erheblich alkoholisierte Mann am Altenkirchener Konrad-Adenauer-Platz während eines Polizeieinsatzes wegen Ruhestörung eine Durchsuchung seiner Person verweigert, die Beamten beleidigt, getreten und ins Gesicht gespuckt haben. Nachdem er zur Dienststelle in der Hochstraße gebracht worden war, habe er sich geweigert, das Fahrzeug zu verlassen und habe aus dem Wagen herausgetragen werden müssen. Während der Entnahme der Blutprobe (Ergebnis: 2,15 Promille) habe er den Polizisten gedroht, sie umzubringen. Ein knappes Jahr später (Juni 2020) habe er wegen einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus gebracht werden sollen. Polizisten habe er wiederum beleidigt, sich gegen die Maßnahme gewehrt und einen Beamten an der Hand und am Unterarm verletzt. Im Verlauf beider Vorfälle sollen beispielsweise Sätze wie "Ich bringe Euch alle um", "Ich kann Euch allen einen lutschen" und "Ich lasse mich nicht festnehmen, Du Bullenschwein" gefallen sein.
"Ein bisschen getrunken"
Der Mann seinerseits gab wenigstens zu, im Juni des vergangenen Jahres "ein bisschen getrunken" zu haben. Darüber hinaus erhob er, emotional erheblich aufgeladen, massive Vorwürfe gegen die Polizei. Er sei wie ein Schwein über den Boden geschleppt worden. Ein Beamter habe mit einem Fuß auf seinen Kopf getreten. "Ich war bei einem Doktor, der hat sich erschreckt", erklärte er, nannte Probleme mit den Ohren als Folge der Konfrontation mit den Ordnungshütern und wedelte mit einigen Fotos, die seine Verletzungen dokumentieren sollen und die er dem Gericht vorlegen wollte, es später über seinen Pflichtverteidiger tun kann. Er sei auch niemals im Krankenhaus (wo die Intoxikation festgestellt werden sollte), weder in Altenkirchen noch in Kirchen, gewesen, geschweige denn jemals "in diese Richtung" gefahren. "Ich war nur betrunken", fügte er an und meinte zusammenfassend: "Ich glaube an die Wahrheit und bin auch nicht bescheuert". Die Möglichkeit, einen Pflichtverteidiger mit ins Boot zu bekommen, lehnte der Mann zunächst rundweg ab, denn in "Deutschland gebe es zu viele, die nur ans Geld denken". Er wolle sich selbst jemanden suchen, wolle keinen Pflichtverteidiger. Nachdem ihm das Gericht versichert hatte, dass der vorgeschlagene Rechtsanwalt aus dem Kreis Neuwied "gut" sei, stimmte der Angeklagte dieser Variante zu. Der Termin für die "kurzfristige" Neuaufnahme des Prozesses steht noch nicht fest. (vh) |
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Nachricht vom 11.01.2021 |
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