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Nachricht vom 16.02.2021 |
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Region |
MUTABOR und KOEWAL: Neuer Tarifvertrag in der Kinder- und Jugendhilfe |
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Für zahlreiche Beschäftigte bei privat geführten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz gilt erstmals seit dem 1. Januar ein eigener Tarifvertrag. In Hamm an der Sieg betrifft er die Mitarbeitenden der beiden Wohngruppen von MUTABOR Mensch & Entwicklung sowie einer Eltern-Kind-Einrichtung der KOEWAL JugendHilfe. Weitere private Träger sind eingeladen, sich dem Vertrag anzuschließen. |
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Hamm. Urheber sind der Arbeitgeberverband privater Träger der Kinder- und Jugendhilfe e.V. (AG-VPK) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Der Vertrag regelt zukünftig einheitlich die monatlichen Entgelte, eine Jahressonderzahlung, die Wochenarbeitszeit und andere wichtige Arbeitsbedingungen bei den verbandsangehörigen Unternehmen. „Damit sind wir jetzt vergleichbar mit dem Öffentlichen Dienst und verhindern, dass die Konkurrenz um Aufträge in der Kinder- und Jugendhilfe auf Kosten der Beschäftigten stattfindet,“ erklärt KOEWAL Geschäftsführer Peter Köhler, der 18 Monate lang intensiv mitverhandelt hat- ebenso wie MUTABOR Geschäftsführer Matthias Holland. Beide freut besonders, dass mit diesem Vertrag eine deutliche Aufwertung des Berufsfeldes in der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt. „Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, vor allem auf dem hart umkämpften Fachkräftemarkt!“, hebt Holland hervor.
Vor Ort in Hamm begrüßt auch Tom Bindemann den Vertrag. Der Einrichtungsleiter der MUTABOR-Wohngruppen sagt: „Die Gehälter sind für uns alle ein wirklicher Sprung“. Seine Kollegin Jana Lichtenthäler, Gruppenleiterin der KOEWAL Eltern-Kind-Einrichtung ergänzt: „Die Qualität der Arbeitsverhältnisse steigt besonders durch vereinbarte Fortbildungsangebote, Urlaubsregelungen und Zuzahlungen zu den Rentenversicherungen:“
GEW und AG-VPK wollen die Tarifverhandlungen fortsetzen. Dann soll über ein Betriebliche Altersversorgung verhandelt werden. Außerdem wollen sich beide Seiten dafür engagieren, dass sich weitere privat geführte Unternehmen der Branche und deren Beschäftigte den Tarifvertragsparteien anschließen. (PM) |
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Nachricht vom 16.02.2021 |
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