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Nachricht vom 27.02.2021 |
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Region |
Offener Brief aus Altenkirchen: Ministerium antwortet auf Kritik an Impfverteilung |
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Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat auf den offenen Brief des Betriebsrates im Krankenhaus Altenkirchen an Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler reagiert. Der Betriebsrat hatte die aus seiner Sicht nicht nachvollziehbare Impfverteilpraxis kritisiert. |
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Kreis Altenkirchen. Der offene Brief an die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium sollte ein „Hilferuf“ der Beschäftigten im Gesundheitssystem sein. Dabei wurde vor allem die Vergabe des Impfstoffes von Astra Zeneca an die Mitarbeiter im Gesundheitswesen in Frage gestellt, da diesem im Vergleich zu den Impfstoffen von Biontech/Pfizer sowie Moderna eine geringere Wirkung vor allem gegen Mutationen des Coronavirus‘ nachgesagt wird. Der Betriebsrat fragte daher unter anderem in seinem offen Brief: „Sollte man nicht dafür absolutes Verständnis haben, die Bedenken ernst nehmen und sich weiterhin für den Impfstoff mit der deutlich höheren Akzeptanz einsetzen?“
Darauf folgte nun die Reaktion aus dem Gesundheitsministerium. Die Antwort von Ministeriumsmitarbeiter Jochen Metzner im Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Badiu, sehr geehrte Damen und Herren Betriebsratsmitglieder, Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler hat mich gebeten, Ihnen auf Ihren Offenen Brief vom 24.02.2021 zu antworten.
Mir ist bewusst, dass das Thema Impfen gerade in den Krankenhäusern, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit nunmehr über einem Jahr täglich mit dem Corona-Virus und seinen Auswirkungen konfrontiert werden, einen ganz hohen Stellenwert hat. Ich finde es gut, dass Sie sich intensiv damit beschäftigen und dass Sie angesichts der hohen Belastungen und der erhöhten Ansteckungsgefahr, der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell auch im DRK-Krankenhaus Altenkirchen ausgesetzt sind, den bestmöglichen Impfschutz wollen.
Ich teile allerdings Ihre Bedenken gegen den Impfstoff von AstraZeneca nicht und das gilt auch für Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler wie auch für die übrigen 15 Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder sowie Herrn Bundesgesundheitsminister Spahn. Die ganz große Mehrheit der Experten ist der Auffassung, dass dieser Impfstoff hoch wirksam ist und vor allem vor schweren Verlaufsformen einer COVID-19-Erkrankung schützt. - 2 - Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, hat hierzu am 18.02.2021 folgende Aussage getroffen: ‚Der COVID-19- Impfstoff von AstraZeneca ist hochwirksam. Er verhindert in der Mehrzahl der Fälle eine COVID-19-Erkrankung oder mildert bei Erkrankungen die Symptome. Keiner der zweimal geimpften Studienteilnehmenden der Zulassungsstudie musste nach einer AstraZeneca-Impfung mit einer Coronavirus-2-Infektion ins Krankenhaus eingeliefert werden. Von der erwarteten Schutzimpfung profitiert jeder einzelne Geimpfte‘.
Eine aktuelle Studie der schottischen Gesundheitsbehörde hat ergeben, dass das Risiko einer schweren COVID-19-Erkrankung nach der ersten AstraZeneca-Impfung bereits um 94% niedriger ist, bei Biontech/Pfizer waren es nach der ersten Impfung 85%. In die Studie wurden immerhin 490.000 Menschen, die mit AstraZeneca geimpft waren und 650.000, die den Biontech/Pfizer-Impfstoff erhalten haben, einbezogen. Auch bei Mutationen desVirus wirkt AstraZeneca gut gegen die britische Variante B117 sehr gut und scheint auch bei den anderen Mutationen Schutz vor schweren Verläufen zu bieten, dazu liegen aber noch keine ausreichenden Erkenntnisse vor. Aus rechtlichen Gründen ist es zudem nicht möglich, sich den Impfstoff auszusuchen. In der Impfverordnung des Bundes (CoronaImpfV) ist in § 2 Abs. 2 für Personen, die mit höchster Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung haben, geregelt: ‚Sofern Impfstoffe von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut ausschließlich für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, empfohlen werden, sollen diese Personen vorrangig mit diesen Impfstoffen versorgt werden.‘ Diese Regelung zur Impfstoffpriorisierung gilt auch für die weiteren priorisierten Gruppen nach §§ 3 und 4 der CoronaImpfV.
Von einer gesetzlichen Sollvorschrift darf nur in atypischen Fällen abgewichen werden, hier etwa aus nachgewiesenen medizinischen Gründen. Der bloße Wunsch, einen - 3 - vermeintlich wirksameren Impfstoff zu erhalten, zählt nicht dazu. In der Begründung zu § 1 Corona-ImpfV heißt es dazu: ‚Darüber hinaus beinhaltet der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nicht das Recht, den Impfstoff eines bestimmten Herstellers zu wählen.‘ Insofern kann und darf ich Ihrem Wunsch, dass Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DRK-Krankenhauses Altenkirchen mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden, nicht nachkommen. Die Impfstoffe von Biontech/Pfizer stehen derzeit nur für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, die mindestens 16 Jahre und noch unter 18 Jahren sind (für diese Altergruppe ist nur der Pfizer/Biontech-Impfstoff zugelassen) oder für Personen, die 65 Jahre und älter sind. Abschließend appelliere ich an Sie, sich mit AstraZeneca impfen zu lassen und dies auch allen Kolleginnen und Kollegen im DRK-Krankenhaus in Altenkirchen zu empfehlen. Im Laufe des März wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Krankenhaus ein Impfangebot gemacht werden können! Der Impfstoff ist hochwirksam! Eine Impfung, gleich mit welchem der zugelassenen Impfstoffe, ist die wirksamste Waffe im Kampf gegen das Coronavirus!“ (red/PM) |
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Nachricht vom 27.02.2021 |
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